ABC der Nordkirche

A wie Arbeitsstelle
Die Arbeitsstelle hat die Aufgabe, den Weg der drei Kirchen auf eine gemeinsame Evangelische Kirche im Norden hin zu gestalten. In die Arbeitsstelle delegieren die drei Landeskirchen je ein Mitglied. Sitz der Arbeitsgruppe ist Schwerin.

B wie Bischof/Bischöfin
Zur Zeit gibt es eine Bischöfin und drei Bischöfe in der geplanten Nordkirche: Die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen, den Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich, den mecklenburgischen Bischof Dr. Andreas von Maltzahn sowie den pommerschen Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit.

F wie Fusionsvertrag
Der Fusionsvertrag, den die drei Kirchenleitungen unterzeichnet haben, wurde März 2009 von den drei Landessynoden genehmigt. Damit ist der "Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland" entstanden. Ziel des Verbandes ist die Erarbeitung und Verabschiedung der Verfassung für die gemeinsame Kirche.

K wie Kirchenamt
Die Nordelbische Kirche nennt ihre oberste Verwaltungsbehörde Kirchenamt. Sie hat ihren Sitz in Kiel. Siehe auch: Konsistorium und Oberkirchenrat.

K wie Kirchenkreise
Die Mecklenburgische Landeskirche hat fünf Kirchenkreise, in Nordelbien gibt es elf und in Pommern vier Kirchenkreise.

K wie Kirchenleitung
Mit der Bildung des Verbandes Evangelisch-Lutherischer Kirchen in Norddeutschland ist eine eigene rechtliche Körperschaft entstanden. Sie hat eine Kirchenleitung und Vorsitzender ist der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich.

 K wie Konsistorium
Die Pommersche Kirche nennt ihre oberste Verwaltungsbehörde Konsistorium. Es hat seinen Sitz in Greifswald. Siehe auch: Kirchenamt und Oberkirchenrat.

K wie Kooperationsvereinbarung
Am 29. September 2000 wurde von den drei Landeskirchen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die die partnerschaftliche Zusammenarbeit vertiefen und durch weitere Arbeitsfelder angesichts neuer Herausforderungen erweitern sollte.

 L wie Landeskirche
In Deutschland gibt es zur Zeit 23 Landeskirchen. Nordelbien hat 2,1 Mio Gemeindeglieder, Mecklenburg 195.000 und Pommern 97.000.

 L wie Landessynode
Das Wort Synode bedeutet "Zusammenkunft". Der griechische Begriff ist gleichbedeutend mit dem lateinischen Konzil. Die Landessynoden sind die höchsten beschlussfassenden Organe jeder Kirche. Die Landessynode Mecklenburgs hat 57 Mitglieder, die Landessynode Nordelbiens 140 und die Landessynode Pommerns 69 Mitglieder.

 M wie Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs
Eine kurze Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) finden Sie hier

 N wie Nordelbien
Eine kurze Geschichte der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) finden Sie hier.

 O wie Oberkirchenrat
Die Mecklenburgische Landeskirche nennt ihre oberste Verwaltungsbehörde Oberkirchenrat. Siehe auch: Kirchenamt und Konsistorium.

 P wie Pommersche Evangelische Kirche
Eine kurze Geschichte der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) finden sie hier. „Pommern“ heißt „Land am Meer“.

 P wie Propst/Pröpstin
Der Begriff Propst kommt vom lateinischen propositus für "Vorgesetzter". Propst ist nicht gleich Propst – aber immer mit zwei „p“ geschrieben. In Nordelbien ist der Propst oder die Pröpstin vergleichbar den mecklenburgischen Landessuperintendenten oder den pommerschen Superintendenten. In Mecklenburg gibt es ebenfalls Pröpste und Pröpstinnen. In einer Propstei haben sich mehrere Gemeinden zusammengeschlossen. Der Propst/die Pröpstin hat vor allem beratende Aufgaben hinsichtlich der Zusammenarbeit unter allen kirchlichen Mitarbeitern und zwischen den Kirchgemeinden.

S wie Sprachgebrauch
Die Bezeichnungen in den drei Landeskirchen sind recht unterschiedlich. Hier einige Beispiele. Hervorgehoben sind die Bezeichnungen, die bisher schon für den Verfassungsentwurf vorgeschlagen sind.

Reihenfolge immer: Mecklenburg – Nordelbien – Pommern:
Landesbischof – Bischof/Bischöfin – Bischof
Kirchgemeinde – Kirchengemeinde – Kirchengemeinde
Kirchgemeinderat – Kirchenvorstand – Kirchengemeinderat
Kirchenkreis - Kirchenkreis - Kirchenkreis
- Kreissynode - Kreissynode (Kirchenkreissynode)
Landeskirche – Kirche – Kirche
Landessuperintendent/in – Propst/Pröpstin – Superintendent/in
Oberkirchenrat – Kirchenamt – Konsistorium
Pastor/Pastorin – Pastor/Pastorin – Pfarrer/Pfarrerin
Präses – Synodenpräsident – Präses

 S wie Sprengel
Die Nordelbische Kirche ist in zwei Sprengel Hamburg und Lübeck sowie Schleswig und Holstein eingeteilt, denen jeweils eine Bischöfin bzw. ein Bischof vorstehen. Bischöfin und Bischof sind PastorInnen und haben in ihrem Sprengel die geistige Leitung und Aufsicht und üben die Aufsicht über die Pröpste aus. Im Auftrag der Kirchenleitung vertreten sie die Nordelbische Kirche in der Öffentlichkeit. Sprengel gibt es in Mecklenburg und Pommern nicht. In der gemeinsamen Kirche soll es drei Sprengel mit jeweils einer bischöflichen Person geben: Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck sowie Mecklenburg und Pommern.

 S wie Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe hat u.a. die Aufgaben: Zusammenführung der Ergebnisse der Untergruppen, Ausarbeitung der Einzelheiten für die Verfassung und Vorlage an die Kirchenleitung des Verbandes. Sie kann auch Arbeitsaufträge an die Untergruppen vergeben.

 S wie Synode
Siehe Landessynode

 T wie Terminplan
Der Weg zur Nordkirche hat einen engen Terminplan. Die Verfassunggebende Synode wird am Reformationswochenende 2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Lübeck-Travemünde zusammenkommen. Dann wird der Verfassungsentwurf vorgelegt. Es folgt ein mehrstufiger Beratungsprozeß. Für Januar 2012 ist die Verabschiedung der Verfassung geplant. Die gemeinsame Kirche soll dann am Pfingstfest 2012 begründet werden.

 V wie Verband
Am 15. April 2009 trat der "Verband Evangelisch-Lutherischer Kirchen in Norddeutschland" in Kraft. Vorausgegangen war Ende März 2009 die Annahme des Fusionsvertrages zur Bildung des Verbandes durch alle drei Landessynoden. Ziel des Verbandes ist die Erarbeitung und Verabschiedung der Verfassung der neuen Kirche.