Mecklenburgische Landeskirche zum Appell zu Tarifverträgen
Schwerin (af). Die Stellungnahme der mecklenburgischen Landeskirche:
Mit einem Appell vom 21. November 2008 hat sich eine „Arbeitsgemeinschaft Nordkirche auf Arbeitnehmerseite“ an die Öffentlichkeit gewandt und die Einführung von Tarifverträgen für die künftige Nordkirche gefordert. Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese sog. „Arbeitsgemeinschaft Nordkirche auf Arbeitnehmerseite“ in unlauterer Weise den Eindruck zu erwecken versucht, für breite Mitarbeiterkreise zu sprechen.
Als Verfasser des Appells werden u. a. angegeben: „Arbeitsrechtliche Kommission der Pommerschen Evangelischen Kirche“ und „Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs“. Der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat der Text des Appells aber gar nicht vorgelegen. Sie hat auch keine Vertreter in die „Arbeitsgemeinschaft Nordkirche auf Arbeitnehmerseite“ entsandt. Eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission der Pommerschen Evangelischen Kirche wiederum gibt es nicht! Die Pommersche Evangelische Kirche beteiligt sich durch ihre Vertreter an der Arbeitsrechtlichen Kommission der Union Evangelischer Kirchen. Den Arbeitsrechtlichen Kommissionen gehören paritätisch Vertreter der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und Vertreter kirchlicher Körperschaften an.
Da als weitere Verfasser des Appells „Vorstand und Tarifkommission des vkm Deutschland Landesverband Nordelbien“, „vkm Mecklenburg/GKD Gewerkschaft Kirche und Diakonie“ und „GKD Gewerkschaft Kirche und Diakonie, Bundesvorstand“ angegeben werden, ist davon auszugehen, dass diese Gewerkschaften mit dem Appell ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen. Sie waren nicht befugt, für die Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu sprechen, in denen für die Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und für die Pommersche Evangelische Kirche die kirchlichen Tarife erarbeitet werden. (23.12.2008)



