"Nordkirche": Mecklenburger Altbischof Beste kritisiert Eile des Fusionsprozesses
Schwerin (epd). Der frühere Mecklenburger evangelische Landesbischof Hermann Beste hat sich kritisch zum Tempo des bisherigen Fusionsprozesses für eine "Nordkirche" auf dem Gebiet der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geäußert. In der Eile, in der die Beratungen bisher geführt worden seien, "konnte nicht genügend nach einem wirklich neuen Modell einer gemeinsamen Kirche gesucht werden", schreibt der Altbischof in einem Gastkommentar für die "Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung" (Ausgabe vom 1. Februar).
Eine Fusion, die nicht aus gemeinsamem Handeln erwachsen ist, erfordere "über viele Jahre viel Kraft, um Reibungen und Nichtverstehen zu überwinden", warnt er. Wer den zweiten Schritt, die Fusion, vor dem ersten Schritt, der Kooperation mache, nehme die Mehrzahl der Gemeindeglieder nicht mit. Dies habe die nordelbische Kirche erlebt, die in ihrem 30-jährigen Bestehen über ein Drittel ihrer Gemeindeglieder verloren habe.
Der bislang vorliegende Vertragsentwurf für die Fusion "bedeutet praktisch den Anschluss der pommerschen und der mecklenburgischen Landeskirche an die nordelbische", schreibt Beste. Die Verfassungsgrundsätze der nordelbischen Kirche würden eins zu eins übernommen. Den Befürwortern der gemeinsamen Kirche im Norden sei es bisher nicht überzeugend gelungen, "das wirklich Neue zu beschreiben". Auch die finanziellen Gründe für eine "Nordkirche" seien bisher nicht hinreichend belegt.
Nach derzeitigem Zeitplan ist vorgesehen, dass die drei Kirchenleitungen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern den Fusionsvertrag am 5. Februar unterzeichnen. Die drei Landessynoden sollen dann Ende März über den Vertrag entscheiden. Die "Nordkirche" soll im Fall der Zustimmung zum Jahresbeginn 2012 gegründet werden und hätte nach derzeitigem Stand etwa 2,4 Millionen Mitglieder. Die mecklenburgische Synode hatte sich im März 2007 zu Gesprächen für eine gemeinsame Kirche im Norden bereiterklärt. (31.1.2009)



