Der Beteiligungsprozeß
Nach der 1. Tagung der Verfassunggebenden Synode Ende Oktober 2010 begann der Beteiligungsprozeß zur Verfassung und zum Einführungsgesetz in den drei Fusionskirchen.
Vier Monaten waren Gemeinden, Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen in Pommern, Mecklenburg und Nordelbien eingeladen, zu den Entwürfen der Verfassung und des Einführungsgesetzes Stellung zu nehmen. Und sie machten Gebrauch davon: Kirchenkreissynoden schlugen im Detail Änderungen vor, Frauengruppen forderten eine Quote bei Gremienbesetzungen, auf Foren wurden kritische Fragen zum Finanzgesetz gestellt, im Internet-Forum wiud diskutiert…
Dann ging der Beteiligungsprozess in den Endspurt: In Mecklenburg und Pommern wurden schriftliche Stellungnahmen bis zum 1. Mai 2011 abgegeben, in Nordelbien bis zum 31. Mai 2011.
Anschließend sichteten die drei Kirchenleitungen das Material aus ihren Landeskirchen, sortierten alles inhaltlich, berieten darüber eingehend, fassten ihre Ergebnisse in Stellungnahmen zusammen und brachten diese in die weitere Diskussion ein.
Die Ergebnisse des gesamten Beratungsprozesses flossen in die 2. Tagung der Verfassunggebenden Synode ein.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hat ihr Verfahren für die Beteiligung von Gemeinden, Kirchenkreisen, Diensten und Werken beschlossen. Weitere Informationen und Texte finden Sie unter Mecklenburg.
Der Beteiligungsprozeß zur Ausgestaltung des neuen Kirchenkreises und zur Nordkirche in der Pommerschen Evangelischen Kirche soll wesentlich über die Gremien der Landeskirche laufen. Pommern
Die nordelbische Kirche hat auf ihrer Novembersynode 2011 den Beteiligungsprozeß in Gang gesetzt. Hier kommen sie zu den entsprechenden Unterlagen. Nordelbien.




