Nordelbische Kirchenleitung reagiert auf Stellungnahmen der Kirchenkreise
Kiel (nr). Im Rahmen der angestrebten Fusion zu einer Nordkirche hat die Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche jetzt die Stellungnahmen der Kirchenkreise ausgewertet. Diese waren aufgefordert worden, sich bis zum 1. Dezember vergangenen Jahres zu dem Vertragsentwurf zu äußern. In den Voten begrüßt dabei eine deutliche Mehrheit den geplanten Zusammenschluss Nordelbiens mit der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Nur ein kleiner Teil lehnt die Fusion ab.
Viele Voten sprechen sich für die Beibehaltung des Tarifrechtes aus und verlangen, dass die Gehälter für Pastorinnen und Pastoren nicht abgesenkt werden. Eine größere Zahl der Stellungnahmen setzt sich kritisch mit der Vorentscheidung zum Standort des Kirchenamtes in der Hansestadt Lübeck auseinander.
Der Vorsitzende der Kirchenleitung und Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Gerhard Ulrich, würdigte die Einlassungen der Kirchenkreise und anderer Gremien wie die des Hauptausschusses als konstruktiv und elementar für die weiteren Verhandlungen mit den Partnerkirchen. „Dass unsere Kirchenkreise mehrheitlich bereit sind, auf fünf Prozent ihrer Einnahmen zugunsten der Fusion zu verzichten, finde ich beachtlich. Die Kirchenleitung hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es zu keinen weiteren finanziellen Belastungen für die Kirchenkreise kommen soll“, sagte Ulrich am Donnerstag in Kiel.
Die geäußerte Kritik sowie die Änderungswünsche und Anregungen zur Weiterarbeit habe die Kirchenleitung eingehend geprüft und in einigen Punkten ihre bisherigen Beschlüsse ergänzt.
Bischof Gerhard Ulrich bezeichnete den mit den Kirchenkreisen und Gremien in Nordelbien geführten Beratungsprozess als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Fusion. „Mit einer gemeinsamen Kirche im Norden für die evangelischen Christen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird eine der bedeutendsten Entscheidungen zur Neuordnung des Protestantismus in Deutschland getroffen“, sagte der Bischof.
Die drei Kirchenleitungen beabsichtigen, den Text des Fusionsvertrages am 5. Februar zu unterzeichnen. Während der Ende März zeitgleich stattfindenden Synodentagungen der drei Landeskirchen soll dann der Vertrag in Kraft gesetzt werden. Damit wird der Verband gebildet, der die gemeinsame Verfassung erarbeiten soll. (16.1.2009)



