Nordkirchenprozess: Breite Beteiligung erwünscht
Nach der ersten Lesung des Verfassungsentwurfes auf der Synodentagung vom 29.bis 31. Oktober 2010 begann ein breit angelegter Beteiligungsprozess, der Ende Mai 2011 endet. Alle kirchlichen Gremien und interessierte kirchliche Gruppen können in diesem Zeitraum zum Verfassungsentwurf Stellung nehmen. Der Fusionsprozess wird rechtlich Pfingsten 2012 abgeschlossen. Zuvor sollen die Entwürfe der Verfassung und des Einführungsgesetzes einem breiten Beteiligungsprozess unterzogen werden.
Ende Oktober 2010 hat sich die Verfassungsgebende Synode sich konstituiert und die Entwürfe in erster Lesung zur Kenntnis genommen und an die drei Kirchen weitergeleitet. Nun können alle kirchliche Gremien und interessierte Gruppen im Rahmen eines neunmonatigen Beteiligungsprozesses Stellung nehmen. Von Anfang November 2010 bis zum Frühsommer 2011 wird diese Phase dauern. Zur Erleichterung der Kommunikation und Information wird die Arbeitsstelle Informationstage in den Regionen veranstalten. Sie möchte dadurch den interessierten Mitgliedern von gemeindlichen und kirchenkreislichen Gremien Aufbau und Inhalt der Entwürfe der Verfassung und des Einführungsgesetzes nahe bringen und die Diskussion fördern.
In der Nordelbischen Kirche wird es z.B. so sein, dass die Vorstände der Kirchenkreise sowie die der Dienste und Werke die Stellungnahmen, die aus ihren Bereichen abgegeben werden, sammeln und in einer Stellungnahme bündeln. Die Ergebnisse werden dann an die Kirchenleitung übermittelt. In Mecklenburg und Pommern läuft es ganz ähnlich und bis Ende Mai werden Voten an die Kirchenleitungen erbeten, die dann eine Vorlage daraus erstellen.
Die Kirchenleitungen der drei Kirchen werden über die Sommermonate 2011 je für sich auf Grundlage der Voten Stellungnahmen formulieren, die an die Gremien des Verbandes gegeben werden. Die Gremien – Steuerungsgruppe, Gemeinsame Kirchenleitung und Verfassungsgebende Synode – werden bis zur zweiten Lesung im Oktober 2011 entscheiden müssen, wie Änderungswünsche oder Ergänzungsvorschläge berücksichtigt werden können.
Dr. Michael Ahme



