Mecklenburgischer Beteiligungsprozeß zur Nordkirche hat begonnen

Dorothea Strube erläutert den Fusionsvertrag. Foto: Neumann
Zusammensetzung der Kirchenleitung. Grafiken: Arbeitsstelle
Zusammensetzung der Synode

Schwerin (rn). Nur eine Woche nach der ersten Nordkirchensynode begann am Sonnabend (6.11.2010) in Mecklenburg der Beteiligungsprozeß zur Bildung der gemeinsamen Kirche im Norden, der bis zum Mai 2012 in Mecklenburg durchgeführt wird.

In der Schweriner Petrusgemeinde kamen gut 30 Personen zusammen, die in zwei Präsentationen über den gegenwärtigen Stand des Fusionsprozesses und die Bildung des Kirchenkreises Mecklenburg unterrichtet wurden.

Information über den Fusionsvertrag
Pastorin Dorothea Strube von der Arbeitsstelle Nordkirche gab einen Überblick über den Fusionsprozeß und den Entwurf der Verfassung für die neue Kirche. Die gemeinsame Kirche sei die erste Kirchenfusion in Deutschland, wo Ost- und Westkirchen zusammenkommen würden. Die neue Kirche habe eine große Dimension, seien es doch von Sylt bis nach Gartz/Oder 630 km, sagte Strube. Auch wären die drei Kirchengebiete sehr unterschiedlich. Allein der Kirchenkreis Hamburg-Ost habe deutlich mehr Gemeindeglieder als die beiden Landeskirchen Mecklenburg und Pommern zusammen. Als Strube eine Karte der künftigen 13 Kirchenkreise vorstellte, wurde ein „Ahhh“ im Publikum hörbar, wird Mecklenburg doch der bei weitem größte Kirchenkreis.
Der Fusionsvertrag sei „ein Dokument des Vertrauens, das man nicht an einer Stelle so einfach ändern kann", meinte sie. Aber alles, „was an Veränderungswünschen und Ideen kommt, wird gesichtet und dann wird aus dem jetzigen Verfassungsentwurf ein zweiter Entwurf gemacht, der dann der Synode im Oktober 2011 vorgestellt wird.“
Strube berichtete auch über die Zusammensetzung und Aufgaben der künftigen Landessynode und der Kirchenleitung, in der - außer den Bischofspersonen - zwei Mitglieder aus Mecklenburg und ein Mitglied aus Pommern kommen müsse.
Im Hinblick auf das Finanzsystem sagte Dorothea Strube, daß man ein „solidarisches Finanzsystem“ entwickelt habe, „denn das ist ein Grundprinzip der Kirche: das Kollektensammeln gehört seit den Anfängen der Kirche dazu.“

In der Aussprache wurde auch gefragt, ob man denn bei der großen Synode zu einvernehmlichen Lösungen kommen könne. Dazu berichtete Strube von der ersten Tagung der Verfassunggebenden Synode und meinte, daß auch dieses große Gremium dazu in der Lage sei.

Entwurf für die Satzung des Kirchenkreises Mecklenburg
Im Anschluß daran stellte der Wismarer Landessuperintendent Karl-Matthias Siegert den gegenwärtigen Stand der Kirchenkreissatzung vor. Als Name schlage man „Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg“ vor. Es sei wichtig gewesen, „daß wir die Traditionen der Landeskirche, etwa im Bereich des Gottesdienstes oder der Gemeindearbeit fortsetzen.“ Auch würde der Kirchenkreis seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln können.  Die Leitung habe eine Kirchenkreissynode die den Kirchenkreisrat wählen werde. Es seien vier Propsteien vorgesehen (Wismar, Güstrow, Parchim und Neustrelitz). Die Kirchenkreissynode habe 44 Synodale. Damit bewege man sich an der Untergrenze der möglichen Synodalen. Die vier Pröpste hätten den leitenden geistlichen Dienst im Kirchenkreis und jeweils Zuordnungen zu einer der vier Propsteien und zusätzlich besondere Aufgaben, etwa für Verwaltung, für die Dienste und Werke oder auch für die Öffentlichkeitsarbeit.
Siegert sagte, daß die bisherigen Konventsebenen bestehen bleiben sollten und daß 5-15 Kirchengemeinden zu Regionalverbänden zusammengeschlossen werden sollten, um gemeinsame Aufgaben für die Region zu übernehmen.
Der Landessuperintendent teilte auch mit, daß das von der mecklenburgischen Landessynode im Turm der Rostocker Nikolaikirche vorgesehene Zentrum für Dienste und Werke aus Platzgründen dort nicht realisierbar sei.
Die Umgestaltung der Verwaltung habe schon begonnen, sagte Siegert, „da wir davon ausgehen, daß es zur Nordkirche kommen wird. So sei die Kirchenkreisverwaltung in Rostock mit der Kirchenkreisverwaltung des bisherigen Kirchenkreises Güstrow am Standort Güstrow zusammengelegt worden. Güstrow werde außerdem ab Mitte 2012 Außenstelle der zentralen Kirchenkreisverwaltung in Schwerin sein.

Auf die Frage, was sich für die Gemeinde ändern würde, meinte Siegert im Hinblick auf die kirchgemeindliche Herkunft der Fragenden: "für Sternberg wird sich nicht viel ändern".
Drei Gründe seien es, die für ihn bestimmend seien: Durch den solidarischen Finanzausgleich „können wir den bisherigen Stellenschlüssel länger halten als bisher und wir profitieren von den starken Diensten und Werken, die es jetzt in Nordelbien gibt,“ sagte er. Als dritten Grund gab er das stärkere Gewicht der fusionierten Kirche mit 2,4 Mio Mitgliedern in der Öffentlichkeit an.
Siegert wurde angefragt, ob die Fusion Geld sparen würde. Zuerst einmal koste es Geld, sagte der Wismarer Landessuperintendent, aber mittelfristig werde Geld eingespart – so habe man jetzt in jeder Landeskirche ein eigenes Kirchenamt und künftig nur eines. Dies präzisierte der Präses der Verfassunggebenden Synode, der mecklenburgische Präses Heiner Möhring genauer – geplant seien Verwaltungskosten, die um 15% niedriger lägen als heute.
Ein Teilnehmer stellte die Solidarität mit den Armen als eines der Grundprinzipien der mecklenburgischen Kirche in den Raum, was bei den westlichen Kirchen nicht so stark gewesen sei. Der Landessuperintendent berichtete, daß in Nordelbien vor einigen Jahren, die Berufsanfänger nur 75% des Gehaltes bekommen hätten, um mehr Stellen einzurichten. Er berichtete sodann, daß man von mecklenburgischer Seite gegen die automatische Erhöhung des Pfarrgehaltes in Angleichung an die Bundesbesoldungsordnung gekämpft habe. Immerhin sei erreicht worden, daß dies künftig nur durch einen Synodenbeschluß erfolgen könne und nicht automatisch erfolge.

Auf die letzte Frage, warum denn nur sowenig Teilnehmende gekommen seien, meinte Siegert schmunzelnd, daß die Nordkirche offensichtlich auf eine hohe Akzeptanz stieße und daß man die Erstellung der Kirchenkreissatzung augenscheinlich in guten Händen wisse. (7.11.2010)
Rainer Neumann