Mecklenburgischer Landesbischof empfiehlt Annahme des Fusionsvertrages
Plau am See (rn). Der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn hat am Freitagvormittag der in Plau am See tagenden Landessynode die Zustimmung zum Fusionsvertrag zur Bildung einer gemeinsamen Kirche in Norddeutschland empfohlen.
Er sei davon überzeugt: „Jetzt ist die Zeit, sich zu entscheiden! Nach Jahre währenden Verhandlungen mit der Pommerschen Evangelischen Kirche und zwei weiteren Jahren zu dritt ist es hohe Zeit, Ja zu sagen oder Nein. Denn wir haben nur ein begrenztes Recht, unsere Energie auf Strukturfragen zu richten. Eine Verschiebung der Entscheidung verbesserte nichts in der Sache, sondern führte lediglich zu einer quälenden Hängepartie.“
Entscheidendes Kriterium sei für ihn die Frage geblieben: „Wird eine Fusion die Voraussetzungen zur Verkündigung des Evangeliums in Ortsgemeinden, aber auch auf übergemeindlichen Ebenen perspektivisch stärken oder nicht? Am Ende der Verhandlungen sage ich: Ja, die Fusion wird uns bei der Erfüllung unseres Auftrags perspektivisch stärken.“
Von Maltzahn berichtete den 57 Synodalen und zahlreichen Gästen über die Bearbeitung der synodalen Arbeitsaufträge. So sei erreicht worden, daß die Verfassung von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder beschlossen werden soll.
Bei der Zusammensetzung der künftigen Kirchenleitung soll es künftig nicht nach der Zahl der Gemeindeglieder, sondern in Relation zur Wohnbevölkerung zu bestimmen. Dadurch werde – neben den Bischöfen – der Anteil der Pommern und Mecklenburger von drei auf fünf Mitglieder erhöht.
Hinsichtlich der Arbeitsrechtssetzung sei der „Dritte Weg“ für die Gesamtkirche nicht durchsetzbar gewesen. Nun solle auf gesamtkirchlicher Ebene nach dem „Zweiten Weg“ verfahren werden, in den Kirchenkreisen Pommern und Mecklenburg wie bisher auf dem „Dritten Weg“. Eine Evaluation soll nach sechs Jahren erfolgen.
Der Landesbischof berichtete auch, daß der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich am 5. Februar den Vorschlag gemacht habe, „der Landesbischof der gemeinsamen Kirche solle mit einer Bischofskanzlei und einer größeren Außenstelle des Kirchenamtes seinen Sitz in Schwerin finden. Das Kirchenamt der gemeinsamen Kirche würde in Kiel angesiedelt, die Kosten für einen Neubau würden gespart.“
Von Maltzahn teilte auch mit, dass die Mitarbeitenden des Oberkirchenrats in ihrer großen Mehrheit nicht vor die Alternative „Umzug nach Kiel oder Arbeitslosigkeit“ gestellt würde.“ Es habe erreicht werden können, dass den Mitarbeitenden unterhalb der Ebene der Dezernenten und Referenten „Aufgaben am bisherigen Dienstort bzw. am Außenstellensitz angeboten (werden), die ihrer bisherigen Tätigkeit adäquat sind.“
Von besonderer Bedeutung sei die Protokollnotiz zum Staatsvertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gewesen, die in der vergangenen Woche unterzeichnet worden sei. Damit sei zweifelsfrei und ausnahmslos die Fortgeltung des Vertrages gewährleistet.
Der Schweriner Bischof sagte zur Bewertung des Verhandlungsergebnisses: „Was uns angeht, so kann die gemeinsame Kirche in Norddeutschland uns helfen, länger in der Fläche präsent und damit den Menschen nahe zu sein. Starke Dienste und Werke werden neue Anstöße in das Leben der Gemeinden bringen. Die vorhandenen Stellen werden länger Bestand haben.“
Von Maltzahn schloß seine Einbringung des Gesetzentwurfes: „Liebe Synodale, wie auch immer Sie entscheiden werden – darin wollen wir uns dann wieder zusammenfinden: in der gemeinsamen Liebe zur Sache mit Gott, in der Liebe zu seiner Kirche und in der Bereitschaft, mit unserem ganzen Leben aufzubrechen zu IHM.
„Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.“ (Eph 4,15f)
(27.3.2009)
Wortlaut: Einbringung Nordkirchenvertrag (200 KB)




