Mecklenburgische Synode beschließt Fragen an den Fusionsvertrag
Plau am See (rn). Die mecklenburgische Landessynode hat zum Abschluß ihrer Frühjahrstagung am Sonnabendmittag (5.4.2008) in Plau am See Fragen formuliert, die im Fusionsvertrag, der im September den Synoden Mecklenburgs, Nordelbiens und Pommerns vorgelegt werden soll, „grundsätzlich" zu klären sind.
Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
Die Landessynode dankt der Steuerungsgruppe, den Arbeitsgruppen und den Kirchenleitungen für die umfangreiche Arbeit zur Ausgestaltung des Fusionsprozesses der drei Landeskirchen.
Sie hält es für wichtig, dass folgende Fragen im Fusionsvertrag grundsätzlich geklärt sind:
- Standortfrage des Kirchenamtes und des Leitenden Bischofs
- Finanzverteilung und Versorgungsregelung
- Leitungsorgane
- Arbeitsrechtssetzung (einschließlich Übergangsregelungen)
- Kriterien für die Zuordnung der Dienste und Werke
- Gehaltsniveau, Art und Weise der Angleichung
- Regelungen, die die Vertragstreue gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen
(5.4.2008)



