Mecklenburgische Landessynode beriet über Kirchenfusion
Plau am See (rn). Die mecklenburgische Landessynode begann den zweiten Sitzungstag an Freitag mit einem umfangreichen Bericht über den Stand der Verhandlungen zur Bildung einer gemeinsamen Nordkirche aus Mecklenburg, Nordelbien und Pommern.
Landesbischof Andreas von Maltzahn teilte mit, daß die gemeinsame Arbeitsstelle Nordkirche mit Sitz in Schwerin ihre Arbeit am 1. Mai 2008 aufnehmen werde. Er nahm in seiner Einleitung auch auf die Standortfrage von Kirchenamt und bischöflicher Person Stellung. Beide sollen ihren Sitz am gleichen Standort haben. Für die Entscheidung dieses Standortes wurde ein Verfahren vereinbart, nachdem zunächst Kriterien erstellt werden, damit die möglichen Standorte miteinander verglichen werden können bevor „eine unabhängige Person aus dem kirchlichen Raum anhand der Ergebnisse einen Standortvorschlag unterbreitet.“ Hauptkriterien sind Funktionalität, Betriebswirtschaftlichkeit, soziale und kirchenpolitische Kriterien sowie symbolische Kriterien. Angesichts der Sorge der Mitarbeitenden empfiehlt die Steuerungsgruppe, „auf Übergangsregelungen zuzugehen und auf betriebsbedingte Kündigungen soweit wie möglich zu verzichten.“
Die Diskussion um den Fusionsvertrag, der den Synoden im September zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll, „ringen zur Zeit zwei ,Schulen‘ miteinander,“ so der Landesbischof. Plädierten die einen sind für die Vorlage „eines vergleichsweise schlanken Vertrages“ und die anderen erwarten vom Fusionsvertrag „die Fixierung weitestgehender Regelungstatbestände und diesbezügliche Lösungsvorschläge.“ Dies entspreche der mecklenburgischen Position, so von Maltzahn.
Mehrere Synodale wandten sich gegen den vorhandenen Zeitdruck. So sagte die Rostockerin Änne Lange: „Erst müssen die Fakten auf dem Tisch und dann können wir beraten, um entscheiden zu können. So können wir Druck aus der Sache nehmen.“
Eine längere Diskussion ergab sich über die erforderliche Mehrheit, wenn der endgültige Vertrag durch die Verfassunggebende geschlossen wird. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit der Gesamtsynode und mehr als 50% der drei Teilsynoden erforderlich, so der Beschluß der drei Kirchenleitungen. Der Ribnitzer Lutz Decker forderte wegen des Endes der mecklenburgischen Landeskirche: „Diese Entscheidung will ich mit einer 2/3 Mehrheit treffen und nicht anders.“ Mit Mehrheit entschied die Landessynode aber, daß es beim Vorschlag der drei Kirchenleitungen bleiben solle.
Bezüglich des Bischofsamtes, sagte OKR Rainer Rausch, ist die Bildung eines Bischofsrates vorgesehen, „bestehend aus vier Pastorinnen bzw. Pastoren mit bischöflichen Funktionen: ein Gesamtbischof und nach einer Übergangszeit drei in den Ländern beheimatete Landesbischöfe, je eine bzw. einer für die Gebiete Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.“
Die gemeinsame Nordkirche soll auf der Grundlage des geltenden Finanzsystems der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche erarbeitet werden und mit Inkrafttreten der Verfassung gelten. Ebenfalls soll die Neuordnung der Dienste und Werke nach der kürzlich von Nordelbien beschlossenen Ordnung gebildet werden. Danach soll die Zusammenarbeit von landeskirchlicher und kreiskirchlicher Ebene durch „Kontrakte“ geregelt werden. Diese Zuordnung bedeute „nicht notwendigerweise die Zentralisierung an einem Ort,“ so Landesbischof von Maltzahn.
Der Landesbischof berichtete auch von einem Gespräch der Kirchen mit der Landesregierung über den gemeinsamen Staatsvertrag, den „Güstrower Vertrag.“ Er habe sich bewährt und diese beispielgebende Zusammenarbeit solle fortgesetzt werden. Die Landesregierung könne sich nach Prüfung des Fusionsvertrages vorstellen, die neue Kirche als Rechtsnachfolgerin anzuerkennen, so von Maltzahn. Für das Land stelle sich die Frage, „ob eine Außenstelle des Kirchenamtes in Mecklenburg-Vorpommern für den Fall vorgesehen sei, daß der Bischofssitz nicht nach Schwerin komme.“
Von Maltzahn beschloß den Bericht und betonte, daß es entscheidend sei, ob die Verhandlungsergebnisse helfen, „tragfähige Strukturen mit langfristiger Perspektive für die Verkündigung des Evangeliums in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.“ Abschließend plädierte der Landesbischof für eine halbjährige Verschiebung des Abschlusses des Fusionsvertrages, „wenn wesentliche Konturen“ der neuen Kirche noch nicht erkennbar seien. Er habe aber die Hoffnung, daß bis zum Zusammentreten der Verfassunggebenden Synode am Reformationstag 2010 durch die drei Landessynoden schon einige Bausteine der gemeinsamen Verfassung beschlossen werden.
Eine weitere Beratung und eine Beschlußfassung soll am Sonnabend erfolgen.
Siehe auch: Wortlaut (205 KB)
(4.4.2008)




