Die Synode der NEK soll im September über den Vertrag zur 1. Änderung des Vertrages über die Bildung einer Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschließen.
Darin wird auch die Möglichkeit eingeräumt weitere Gesetze erst zur Zweiten Sitzung der verfassunggebenden Synode einzubringen. Welche Gesetze sollen dies denn sein und bedenkt man, dass die zweite und Dritte (letzte) Sitzung nur 2,5 Monate auseinander liegen? Da stellt sich mir die Frage, wie man hier eine ausreichende Beteiligung der Kirchenkreise und Gemeinden bewerkstelligen wird. Oder ist dies nicht mehr gewünscht?
Hat in diesem Forum jemand eine Meinung dazu?
Erstellt von:
Bernd Kuczynski am 04.09.2010 17:29