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  • Gesetzte für die gemeinsame Kirche

    Die Synode der NEK soll im September über den Vertrag zur 1. Änderung des Vertrages über die Bildung einer Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschließen.

    Darin wird auch die Möglichkeit eingeräumt weitere Gesetze erst zur Zweiten Sitzung der verfassunggebenden Synode einzubringen. Welche Gesetze sollen dies denn sein und bedenkt man, dass die zweite und Dritte (letzte) Sitzung nur 2,5 Monate auseinander liegen? Da stellt sich mir die Frage, wie man hier eine ausreichende Beteiligung der Kirchenkreise und Gemeinden bewerkstelligen wird. Oder ist dies nicht mehr gewünscht?

    Hat in diesem Forum jemand eine Meinung dazu?

  • Landesbischof 1 Antwort

    In der heutigen Tagespresse ist zu lesen, dass der Haussegen in der Nordkirche schief hängt. Diskussionen mögen und sollen sein, deshalb vermag diese Aussage nicht unbedingt einer gesonderten Gewichtung. Problematisch sehe ich die Aussagen von Herrn Sprenge, der eine hierarchischer gestaltete Verfassung mit einer politischen Gewichtung des Landesbischofs ankündigt. Als Synodaler der nordelbischen Kirche bin ich erschrocken. Eine derartige Änderung ist bis dato noch nicht an meine Ohren gedrungen. Hier muss schnell gehandelt werden, so stellen sich Fragen der tatsächlichen Gewichtung eines Landesbischofs und wie sie niedergeschrieben wurde. Artikel 93 unserer jetzigen Verfassung regelt doch schon einiges. Sollte hier etwas geändert worden sein, so sollte dies recht schnell allen Beteiligten im Entwurf mitgeteilt werden um an der angestoßenen Diskussion mitzuwirken.

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