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Zusammenarbeit mit Dänischer Kirche in Südschleswig
Ich wünsche der neuen Evangelisch-Lutherischen Kirche im Norden alles Gute !! Ich hoffe natürlich, dass es auch weiter eine gute Zusammenarbeit mit der Dänischen Kirche in Südschleswig / Dansk Kirke i Sydslesvig geben wird bzw. dass diese vielleicht sogar nocht verstärkt werden wird.
Als Südschleswiger weiß ich auch, welche große Bedeutung regionale Bischofssitze (wie der in Schleswig) für viele Menschen haben. Ich hoffe also, dass die neue Kirche trotz aller Synergieeffekte nicht ihre regionale Verbundenheit verliert.
Alles Gute !
Erstellt von: Janne am 13.04.2012 20:50 -
Ev. - Luth. Kirche in Norddeutschland 1 Antwort
Liebe LeserInnen dieses Forums !
Bald wird es dieses Forum nicht mehr geben, leider hatte es nicht die Resonanz wie erhofft. Trotzdem war es schön, hin und wieder einen Beitrag zu lesen.Nun ist das Ziel erreicht, dass Schiff ist vom Helgen und schwimmt.
Die Zukunft wird zeigen, wie seefest es ist und ob es auch in stürmischer See seine Passagiere sich sicher fühlen.
Deshalb wünsche ich der Besatzung alles Gute und Gottes Segen für die Zukunft und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
Ahoi und gute Fahrt!Erstellt von: Matthias Gemmer am 10.01.2012 18:57Liebe Leser!
1. Wenn einer von Ihnen zu Pfingsten nach Ratzeburg kommen will, und noch kein Quartier hat, wir haben ein Nachtasyl über unserer Wohnküche. Vier Betten in einem Raum mit zugehöriger Toilette (WC) und Waschraum. Alles kostenfrei. Einer der Barmherzigkeiten heißt doch Herberge geben. Und Sie sind auch eingeladen zum Frühstück.
2. Wenn dieses Forum geschlossen werden soll wegen mangelnder Beteiligung: Ich denke, das sagt doch schon alles.
3. Etwas überspitzt: Was nehmen sich die Christen eigentlich heraus? Zu deren Lehre doch auch Demut und Bescheidenheit gehört. Ich weiß nicht, ob es stimmt. Aber Ratzeburg soll angeblich am Pfingstsonntag für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Für eine Minderheit, die in unserer Gesellschaft vollkommen bedeutungslos ist. Wie kann das angehen?
4. Das habe ich, Ostzonenflüchtlin aus 1953, erlebt von 1945 an: Wie ähnlich Kapitalismus und Kommunismus sind: Machtkonzentration. Und dann gehört von Subsidiarität: Bin auf die Knie gefallen und habe gedankt für die Erkenntnis.
5. Wozu Nordkirche? Aus finanziellen Gründen? In der BRD gibt es doch einen Länderfinanzausgleich ohne, daß sich die Bundesländer auflösen müssen.
6. Wenn dieses Forum geschlossen werden soll, das sagt doch alles. Wen interessiert Kirche denn noch. Und warum soll sie ihn interessieren? Was gibt ihm Kirche?
7. Nordkirche: Die viele Zeit, das viele Geld, die vielen Gedanken, wenn die verwendet worden wäre in den örtlichen Gemeinden für Hungrige speisen, Durstigen zu Trinken geben, Tote zu beerdigen, Gefangene (auch in ihrem Betrieb oder in ihrer Familie) zu besuchen, Herberge zu geben (auch Anhalter mitzunehmen), Kranke zu besuchen und dann noch Lästige zu ertragen usw., dann wäre es aufwärtsgegangen im Bereich der Nordkirche, wenn dem entsprochen würde, dann würde es ganz schnell aufwärtsgehen im Bereich der Nordkirche.
Summa: Alles rundum Nordkirche ist nach meiner Meinung von Beginn an bis heute ein großer Scheiß. Wie Kommunismus und Kapitalismus. Kein Wunder, daß die Botschaft nicht ankommt wegen mangelnder Beteiligung.
Dazu und zum Schluß: In Schwerin, so um 1950, in der Domgemeinde, der Kleine Katechismus war Programm. Ich bitte darum, daß für die Nordelbienfunktionäre der Große Katechismus Progamm wird.
Und nun? Ich bin es nicht gewohnt, von Pastoren eine Antwort zu bekommen. Der Dominikaner Pater Jordan und Pastor Pilgrim waren eine Ausnahme, Pastor Rogge und Pfarrer Evers sünd dat, un nu?
Makt wat Ji wullt, awer kümmert Juch üm denn Nächsten glieks näbenan
Dieter Haker. Bäk
Erstellt von: Dieter Haker am 12.04.2012 01:46 Antwort Missbrauch melden -
Schisma 1 Antwort
"Die angestrebte Fusion zu Pfingsten 2012 ist etwas Neues im deutschen Protestantismus, denn zwei Ostkirchen und eine Westkirche wollen sich zusammenschließen. In Bevölkerung und in den Flächen sind sie sehr unterschiedlich."
Die Unterscheidung zwischen Ost- und Westkirchen habe ich bisher nur im Zusammenhang mit dem morgenländischen Schisma gelesen. Den Unterschied zwischen den drei zu fusionierenden Kirchenbezirken leuchtet mir nicht ein.
Erstellt von: Köhler am 06.01.2012 09:59sehr verehrte frau bischöfin ,
ist es richtig , dass sie meinen , dass es eine verantwortung DER DEUTSCHEN für die gräueltaten der NAZIS gibt ??????
meine tochte ist deutsche ; geboren am 1.dezember 2002 ..... !!!!!!
ihrer anwort sehe ich mit allem respect entgegen !
mfg
m.köhler
Erstellt von: manfred köhler am 02.04.2012 00:29 Antwort Missbrauch melden -
Landeskirche, Landesbischof ...
Es leuchtet mir absolut nicht ein, dass es in der in 2. Lesung beschlossenen Verfassung die Begriffe „Landeskirche“, „Landesbischof“, „Landeskirchenamt“ etc. gibt. Warum werden hier völlig überholte Bezeichnungen gewählt, die nach Ende der Monarchie in Deutschland entstanden sind, als die Landesfürsten nicht mehr Notbischöfe waren. Die neue Nordkirche ist doch keine Landeskirche! Sie ist eine Drei-Länder-Kirche auf dem Gebiet der Länder – alphabetisch – Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Den Vorsitzenden der Kirchenleitung „Landesbischof“ zu nennen ist Unfug. Warum scheut man die Bezeichnung „Leitender Bischof“, der, seit es die VELKD gibt, dort üblich ist?
Als ich 1978, im Jahr des Beginns der Nordelbischen Kirche, die Leitung des Hambrurger epd übernahm, fand ich auf meinem Redaktionschreibtisch eine „Sprachregelung“ der Verlagsleitung vor, in welcher der Redaktion ausdrücklich untersagt wurde, in den Meldungen die Wörter „Landeskirche“, „Landesbischof“, „Sprengelbischof“ oder „Landeskirchenamt“ zu verwenden. Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass die NEK aus den ehemaligen Landeskirchen von Eutin, Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein und dem Kirchenkreis Harburg der Hannoverschen Landeskirche gebildet worden war. Statt der verbotenen Begriffe sollten verwendet werden: Nordelbische Kirche, Bischof oder nordelbischer Bischof, Nordelbisches Kirchenamt.
Dass nun plötzlich in der Verfassung der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland diese sinnentleerten Begriffe auftauchen, kann ich nur als schlechten Witz bezeichnen.Peter F. Möller, Ludwig-Rosenberg-Ring 53, 21031 Hamburg, Tel.: 040/42101144
Erstellt von: Peter F. Möller am 03.01.2012 18:55 -
Voriger Artikel
Interessant ist, dass auf der "Welt online"-Web-Site zu unten genanntem Artikel inzwischen die sonst übliche Kommentar-Funktion abgeschaltet wurde, nachdem ich dort einen Kommentar eingesetzt hatte...
Erstellt von: Th. Franke am 22.12.2011 17:06 -
Und wieder tönt es: Arbeitsrecht
"Weg für künftige Nordkirche geebnet
. . . Die letzten größeren Probleme wie die Angleichung der Gehälter seien bereits in Heringsdorf ausgeräumt worden. . . .
So werden die kirchlichen Mitarbeiter jedes Jahr zwei Prozent mehr bekommen. Bis spätestens 2020 werden dann in der Nordkirche, die die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg umfasst, die gleichen Gehälter gezahlt werden, erläuterte Radzanowski."
Soweit ein Zitat aus "Welt online" vom 20.12.2011 (welt.de/print/die_welt/hamburg/article13774361/Weg-fuer-kuenftige-Nordkirche-geebnet.html).
Es wäre zu begrüßen, wenn die entscheidenden Gremien einzusehen begännen, dass dies doch der richtige Weg in eine Nordkirche ist.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Beschlussvorlagen im Januar wieder die bisherige dauerhafte Trennung der kirchlichen Mitarbeiter in Ost- und Westeinkommensregelungen ermöglichen, wird dies ganz sicher nicht für eine Reduzierung der Gegenstimmen sorgen.
Denn absichtliche Falschmeldungen werden auf Dauer nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Erstellt von: Th. Franke am 20.12.2011 18:09 -
Arbeitsrecht
Ich hatte bisher nicht viel Gelegenheit, mich mit den Feinheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes zu befassen. Offenbar besteht dazu jedoch jede Veranlassung, wie die Debatten in der EKD und im Nordkirchenverband zeigen. Aus theologischer Sich ist jedenfalls zu fragen, wieso eine Kirche, die sich unbedingt "lutherisch" nennen muß und ja offenbar auch so verstehen will, ihre eigenen Grundsätze nicht zur Anwendung bringt, nämlich die (an sich eigentlich sehr umstrittene) 2-Regimenten-Lehre? Danach hat "die Kirche" sich nur um Eines zu kümmern, nämlich den Menschen das Evangelium zu bringen und ihren Glauben zu stärken. Für alle anderen Bereiche des Lebens und der Welt gibt es eigene Institutionen. Die können mehr oder weniger gut funktionieren, die können im kirchlichen Interesse handeln oder auch nicht; Sache der "Kirche" werden sie erst, wenn ihre Handlungsweisen sich grob gegen das Evangelium auswirken.
Wieso soll das nun für das Arbeitsrecht nicht gelten? Wir hören: Um des Betriebsfriedens und um der gemeinsamen (kirchlichen) Sache willen. Hoch motivierte und identifizierte Mitarbeiter-/innen gewinnt man aber mit Haustarifen allein noch nicht; sie sind ohnehin nur sinnvoll, wenn sie gegenüber dem allgemeinen Niveau deutliche Verbesserungen bzw. Anpassungen an spezifische betriebliche Bedingungen herstellen.
Meines Erachtens muß auch für kirchliche Mitarbeiter die Vergleichbarkeit mit Einrichtungen anderer Träger gewährleistet sein. Das wird am ehesten erreicht durch die in der Bundesrepublik geltenden Grundsätze der Tarifautonomie - oder (theologisch gesagt) durch die Beachtung der 2-Regimenten-Lehre.
Erstellt von: Matthias Jehsert am 14.12.2011 11:47 -
Arbeitsrecht 1 Antwort
Die pommersche Synode hat ein neues Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) beschlossen. Es ist wortgleich mit dem mecklenburgischen Entwurf, den die mecklenburgische Landessynode an diesem Wochenende beschließen wird und soll die Etablierung des Dritten Weges in der Nordkirche fördern.
Mit diesem Gesetz werden aus pommerscher Sicht wieder einmal Prinzipien des Dritten Weges in Frage gestellt. Viele seiner Normierungen wurden gegen alle Veränderungsvorschläge aus der Mitarbeiterschaft durchgesetzt und stehen im Widerspruch zu seinem Grundsatzparagraphen. Von vertrauensvoller und partnerschaftlicher Zusammenarbeit kann man bei der Erarbeitung dieses Gesetzestextes wahrlich nicht gesprochen werden.
Hier einige Beispiele:
1. Ohne Sachgrund wird dem pommerschen Gesamtauschuss der MAVen das Recht zur Entsendung der pommerschen Arbeitnehmervertreter in der zukünftigen Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) entzogen. Der Gesamtausschuss besteht aus den Vorsitzenden der MAVen und wird vorläufig noch existieren.
2. Dieses Recht wird für die Zukunft einer temporären Wahlversammlung zugebilligt, die mehrheitlich aus mecklenburgischen Vertretern besteht und nur noch direkt vor jeder Neubesetzung der ARK einzuberufen ist. Diese Wahlversammlung ist weder eine berufliche Vereinigung noch ein Gremium nach MVG.EKD, sondern wird von einer Geschäftsstelle beim Oberkirchenrat der ELLM einberufen.
3. Zusätzlich zu einer Quotierung (3 Mecklenburger und 2 Pommern) ist eine besondere Berücksichtigung der mecklenburgischen Wahlvorschläge vorgeschrieben.
4. Die Verfahrensbeteiligung der Mitarbeiterschaft wird in Zukunft durch Aberkennung eines entsendenden Gremiums erschwert (O-Ton eines meckl. Landespastors: Es gibt dann kein entsendendes Gremium auf Dienstnehmerseite mehr.).
5. Das Recht zur Entsendung der pommerschen Dienstgebervertreter und die Verfahrensbeteiligung bleibt autonomes Recht der pommerschen Kirchenleitung.
6. Das Freistellungskontingent für Arbeitnehmervertreter ist um ca. 33% gekürzt worden (Allerdings trifft man damit nicht die Arbeitnehmervertreter, sondern die Anstellungsträger, bei denen die AN-Vertreter beschäftigt sind. Diese Gemeinden werden bei gleichbleibendem Freistellungsanspruch der Kommissionsmitglieder etwa 33% weniger Geld von der Landeskirche erstattet bekommen.).
Wenn man diese Ergebnisse mit der gerade verabschiedeten Kundgebung der EKD-Synode zum kirchlichen Arbeitsrecht (siehe unter www.ekd.de/synode2011/beschluesse/beschluss_XI_4_kundgebung_ausgestaltung_kirchliche_arbeitsrecht.html) vergleicht, kann leicht der Eindruck entstehen, dass mit dem vorliegenden Gesetz der Dritte Weg demontiert werden soll. Auf jeden Fall wird es absolut nicht geeignet sein, den Dritten Weg zu verteidigen. Aber mit Sicherheit wird es die kommende Entscheidung für ein einheitliches Arbeitsrecht auf seine Art befördern.
Erstellt von: Th. Franke am 18.11.2011 16:56Liebe Leserin, lieber Leser
mit großem Interesse verfolgen wir die Veränderungen, die sich aus dem Zusammenschluss der Landeskirchen ergeben. Veränderungen sind im Prinzip erst einmal gut. Gut ist es aber auch, bei den Veränderungen ganz besonders den Menschen, der in dieser Institution arbeitet, wahrzunehmen und im Prozess der Neuausrichtung zu begleiten.Wir sind ein Team aus Beratern/Theologen/Trainern, dem der einzelne Mensch wichtig ist.
Daher verweisen wir auch noch einmal auf den Artikel in der vkm Deutschland Ausgabe 4/2011. In der Psychologie spricht man vom hilflosen Helfer. In Mt 42,27 sagen die Schriftgelehrten: "Anderen hat er geholfen, sich selbst kann er nicht helfen." Hiermit ist sicherlich ein anderer Aspekt gemeint, aber es passt evtl. in die Situation der Veränderung. Denken Sie daran, sich externe Unterstützung zu holen, die diesen Prozess begleitet und zwar sehr nah am Menschen und nicht nur in der Erstellung von Konzepten. Das sollte ein emotional nicht belasteter Externer machen, da dort keine Parteilichkeit besteht. Die Angebote sollten von der persönlichen Begleitung, der Vorbereitung auf neue Aufgaben, Supervision bis hin zur Mediation gehen.Ein Profi als Wegbegleiter bietet eine gute Hilfestellung in der sicherlich unruhigen See, auf der gefahren werden muss. Er vertritt die Interessen jedes Einzelnen.
Erstellt von: Werner Vogel - Inplace Development - www.inplace-hamburg.com am 13.01.2012Erstellt von: Werner Vogel - Inplace Development am 13.01.2012 19:48 Antwort Missbrauch melden -
2/3 Mehrheit der Mecklenburger Synode
Gespannt verfolge ich als Nordelbier die Diskussion über die Synodalen aus Mecklenburg.
Sollten in Warnemünde nicht mehr Synodale aus Mecklenburg kommen, dann könnte die Fusion unter Umständen schon wegen nicht ausreichender Präsenz nicht zustande kommen.
Was unternimmt die Synodenleitung in Mecklenburg um sicherzustellen, dass zumindest ausreichend Mitglieder nach Warnemünde kommen??
Wie diese dann abstimmen bleibt selbstverständlich in der eigenen Verantwortung.Viele Grüße
M. Gemmer
Erstellt von: Matthias Gemmer am 02.11.2011 18:08



