Fragen & Antworten (FAQ)

Hat das denn Sinn, zwei sehr kleine und eine große Kirche zu vereinigen? Und dazu noch aus Ost und West?

Seit über 50 Jahren sind Nordelbien und Pommern Partnerkirchen und Mecklenburg ist die Nachbarkirche von Pommern und Nordelbien. Die ehemalige staatliche Grenze trennt nicht mehr und inzwischen ist ein verbindender Lebensraum entstanden.

Die drei Kirchen bringen die Erfahrungen ihrer unterschiedlichen Geschichte in den Fusionsprozeß ein und die Stärke einer Kirche wird zur Stärke der ganzen Kirche.

Alle drei Kirchen stehen vor den Herausforderungen, daß die Menschen älter werden und vor allem junge Menschen dorthin gehen, wo die Arbeit ist.

 

Können wir nicht auch mit Kooperationen der drei Kirchen leben?

Im Jahre 2000 wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine Reihe von Kooperationsprojekte zur Folge hatte. Mit Kooperation allein sind aber die Herausforderungen – besonders der mecklenburgischen und der pommerschen Kirche – langfristig nicht zu lösen. So müssen bisher beide Kirchen den Überbau als Landeskirche aufrechterhalten, was dann die drei Kirchen gemeinsam erledigen können.

 

Was ändert sich eigentlich auf Gemeindeebene durch die Nordkirche?

Auf der Gemeindeebene wird sich voraussichtlich wenig ändern. Aber der Horizont, in dem Gemeindearbeit geschieht, wird sich deutlich vergrößern.

 

Werden durch die Nordkirche weitere Pfarrstellen abgebaut?

Durch den Fusionsprozeß werden keine Pfarrstellen im Gemeindebereich abgebaut werden. Veränderungen wird es auf der Ebene der Dienste und Werke im Zuge der Zusammenlegung geben. Die jetzigen Pfarrstellenplanungen werden auch weiterhin umgesetzt. Veränderungen wird es auf der Ebene der Dienste und Werke im Zuge der Zusammenlegung geben.

 

Wie werden die Kirchenkreise an der Bildung der Nordkirche beteiligt?

Entscheidungsträger für den Fusionsprozeß sind die drei Landessynoden. Die Kirchenkreise können sich im Diskussionsprozeß beteiligen, mit ihren Landessynodalen sprechen und über sie oder über das Antragsverfahren an die Landessynode Einfluß nehmen. Ebenfalls können sie durch die Mitglieder in ihren Kirchenleitungen ihre Meinung einbringen.

 

Warum muß das mit der Nordkirche eigentlich so schnell gehen?

Die drei Landessynoden haben im Herbst 2007 mit jeweils verfassungsändernden Mehrheiten beschlossen, bis zum Herbst 2008 einen Fusionsvertrag vorzulegen. Nach einem breiten Beteiligungsprozess haben die Landessynoden dem Fusionsvertrag am 28. März 2009 zugestimmt. Der Fusionsvertrag regelt, dass der Entwurf der gemeinsamen Verfassung am Reformationstag 2010 in der Verfassunggebenden Synode vorgelegt werden muss.

 

Warum konnten die NEK-Reform und die Nordkirche nicht nacheinander gemacht werden?

Die nordelbische Kirche hat die mecklenburgische und die pommersche Kirche im Februar 2007 zu Fusionsgesprächen eingeladen. Die pommersche Kirche befaßte sich zur damaligen Zeit mit einem Anschluß an die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die pommersche Synode gab den Fusionsgesprächen zur Nordkirche aber den Vorzug.

Im Fusionsvertrag wurden wesentliche Kernpunkte der NEK-Reform vereinbart, so etwa die Leitungsstruktur, die Neuordnung der Dienste und Werke sowie die Finanzregelungen.

 

Wann gibt es die Nordkirche?

In einem mehrstufigen Verfahren soll die gemeinsame Kirche entstehen. Ende März 2009 haben die drei Synoden mit verfassungsändernder Mehrheit den "Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland" gründen und im Mai 2009 konstituierte sich die gemeinsame Kirchenleitung, die aus den drei beteiligten Kirchen zusammengesetzt ist.

 

Die nächste Stufe beginnt am Reformationstag 2010, wenn die Verfassunggebende Synode ihre Arbeit aufnimmt und im Jahr 2012 die Verfassung beschließt. In der Verfassunggebenden Synode muß es eine qualifizierte Gesamtmehrheit geben und zusätzlich von jeder Kirche auch eine qualifizierte Mehrheit.

Zu Pfingsten 2012 soll es dann die gemeinsame Kirche geben. Ein Name ist noch nicht festgelegt worden.

 

Was ist eigentlich mit „Augenhöhe“ gemeint, wenn die NEK so viel größer ist?

Die Bildung einer neuen Kirche ist kein Rechenexempel sondern ein gemeinsamer Weg. Die paritätische Zusammensetzung der Steuerungsgruppe hat eine große Akzeptanz gerade in Mecklenburg und Pommern gebracht. Es geht nicht nur um die Größe sondern auch um die Erfahrungen, die in den Fusionsprozeß eingebracht werden. Die Steuerungsgruppe trifft ihre Entscheidungen im Konsens.

 

Was wird aus den bisherigen Landeskirchen in Mecklenburg und Pommern?

Die beiden bisher selbständigen Landeskirchen Mecklenburg und Pommern werden Kirchenkreise. Eine Untergliederung dieser Kirchenkreise in geistliche Aufsichtsbezirke ist vorgesehen.

 

Welche landeskirchlichen Werke gibt es in der ELLM und in der PEK?

Geplant ist, daß es für jedes Bundesland ein Diakonisches Werk geben soll und daß das Dienste- und Werkegesetz Nordelbiens die Grundlage für die Neuordnung sein soll. Weitere Festlegungen sind noch nicht getroffen worden.

 

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern?

Nordelbien hat starke Kirchenkreise, die viele Angelegenheiten selbständig regeln. Dies ist eine gute Voraussetzung für Mecklenburg und Pommern, da diese Landeskirchen zu Kirchenkreisen werden und ihre Angelegenheiten ebenfalls weiterhin in eigener Verantwortung regeln können. Dies gilt vor allem in der Finanzverwaltung und im Bereich der Stellenpläne. Die Kirchenkreissynoden – vergleichbar den bisherigen Landessynoden – beschließen die Angelegenheiten in den Kirchenkreisen.

 

Welche Kooperationen gibt es bereits zwischen den landeskirchlichen Werken der NEK (Nordelbien) und denen der ELLM (Mecklenburg) und PEK (Pommern)?

Im Predigerseminar Ludwigslust bilden die mecklenburgische und die pommersche Kirche ihre Vikarinnen und Vikare aus, teilweise in Verbindung mit Nordelbien. Die drei Kirchen haben eine gemeinsame Umweltstiftung mit Sitz in Ratzeburg errichtet. Weiterhin bestehen Kooperationen im Pastoralkolleg Ratzeburg und bei der Prädikantenausbildung.

 

Auf welcher Ebene wird über die Pfarrstellenplanung beschlossen?

Die Pfarrstellenplanung für die Kirchengemeinden erfolgt auf Kirchenkreisebene; einen Stellenabbau bei den Gemeindepfarrstellen durch die Fusion wird es nicht geben.

 

Was kostet uns die Nordkirche?

Die Bildung einer gemeinsamen Kirche im Norden ist vor allem ein geistlicher Akt des gemeinsamen Weges der drei beteiligten Kirchen. Sie wollen die Erfahrungen ihrer Geschichte in die neue Kirche einbringen und sich so gegenseitig bereichern. Innerhalb der neuen Kirche soll ein solidarischer Finanzausgleich stattfinden. Nach der gegenwärtigen Modellrechnung, die auf den Haushaltszahlen von 2007 beruht, werden die nordelbischen Kirchenkreise im Durchschnitt mit 4,7% weniger Einnahmen rechnen müssen.

 

Wie kann man Pfarrstellen wechseln?

Nach Bildung der gemeinsamen Kirche 2012 ist ein uneingeschränktes Bewerbungsrecht vorgesehen. Bis dahin wird es in einem Korridor eine beschränkte Wechselmöglichkeit geben.

 

Bekommen wir einheitliche Gehälter?

Es ist vorgesehen, daß ein einheitliches Besoldungsniveau hergestellt wird. Ab 2013 soll es in einem Zeitraum von bis zu acht Jahren erfolgen. Angestrebt wird ebenfalls ein einheitliches Arbeits- und Vergütungsrecht.

 

Welche Aufgaben hat die Gemeinsame Kirchenleitung?

Nach Abschluß des Fusionsvertrages wird eine gemeinsame Kirchenleitung aus den bestehenden drei Kirchenleitungen gebildet. Sie legt der Verfassunggebenden Synode den Entwurf einer gemeinsamen Verfassung und eines Einführungsgesetzes vor. Sie beruft die Mitglieder der Steuerungsgruppe und wirkt auf gemeinsame Stellungnahmen der beteiligten Kirchen hin.

 

Warum muß ein Verband gegründet werden?

Die Gründung eines Verbandes aus den drei Kirchen ist notwendig, um einen rechtlichen Rahmen für das Handeln der drei Kirchen zu haben. Auch wird damit die Verbindlichkeit dieses Prozesses deutlich gemacht.

 

Wird die Leitende Bischofsperson auch in der fusionierten Kirche bleiben?

Es ist vorgesehen, daß der im Juni 2009 in Nordelbien zu wählende Leitende Bischof von der Synode der Nordkirche mit einem 2/3 Quorum bestätigt wird.

 

Kann Nordelbien das System der Tarifverträge behalten?

Die nordelbische Kirche hat das System des „Zweiten Weges“ gewählt, wo mit Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen werden. Mecklenburg und Pommern haben sich für den „Dritten Weg“ und damit für Arbeitsrechtliche Kommissionen entschieden. Im Fusionsvertrag wurde vereinbart, dass die unterschiedlichen Verfahren zur Arbeitsrechtssetzung in der gemeinsamen Kirche in diesen Gebieten zunächst erhalten bleiben und nach sechs Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Ein einheitliches Arbeitsrecht wird angestrebt.