Propst Dr. Horst Gorski zum Namen der Nordkirche

Dr. Horst Gorski. Foto: Strube

Selbstverständlich lutherisch

Warum muss man begründen, was doch selbstverständlich ist – nämlich, dass eine lutherische Kirche "lutherische Kirche" heißt? Verkehrte Welt! Aber sei's drum, wenn es nun so ist, dann schadet es nichts, sich über die Gründe des Selbstverständlichen Rechenschaft zu geben.

Vorweg will ich klarstellen, dass ich vom offiziellen Namen der gemeinsamen Kirche spreche, nicht vom Alltagsnamen. Auch bisher habe ich mich nirgends als "Propst der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" vorgestellt. Niemand benutzt solche Wortungetüme im Alltag und soll das auch in Zukunft nicht. Der Name "Nordkirche" hat sich längst eingebürgert und ist von der Verfassunggebenden Synode als Kurzfassung des Namens ausdrücklich bestätigt worden. Gut so!

Wenn ich vom Namen spreche, dann meine ich den offiziellen Namen auf dem Briefkopf, wie er gegenüber Staat und Gesellschaft, gegenüber anderen Institutionen und im Kreise der Ökumene verwendet wird. Dieser Name muss drei Bedingungen erfüllen: 1. Er muss die Institution präzise und eindeutig bezeichnen. Er muss 2. ihre Tradition erkennbar werden lassen. Und er muss 3. im ökumenischen Kontext verständlich und vermittelbar sein.

Die Bezeichnung "evangelisch" alleine erfüllt keine dieser Bedingungen. Sie ist nicht präzise und eindeutig, weil auch andere Kirchen, wie beispielsweise die Baptisten oder Methodisten, evangelische Kirchen sind. Er lässt die Tradition nicht erkennen, mit der ein bestimmtes Kirchenmodell, ein besonderes Verständnis von Amt und Gemeinde und vom Verhältnis Kirche und Gesellschaft verbunden ist. Im ökumenischen Kontext ist er vollends missverständlich, weil er die Zugehörigkeit zum Zweig der lutherischen Kirchen nicht erkennbar werden lässt. Erst recht unklar ist er im englisch-sprachigen Raum, wo "evangelical church" "evangelikale Kirche" bedeutet.  Übrigens hat die lutherische "Evangelische Landeskirche in Württemberg" sich aus den genannten Gründen kürzlich entschlossen, sich auf Englisch künftig "evangelical-lutheran church" zu nennen. Hinter diesem Schritt stehen Erfahrungen auf internationalem Parkett, an denen wir nicht vorbei gehen sollten.

Zu diesen Hauptgründen kommt für mich ein weiterer hinzu: Wir haben vorgeschlagen, die Barmer Theologische Erklärung in die Präambel der Verfassung der Nordkirche aufzunehmen. Bisher haben dies nur evangelisch-reformierte und unierte Kirchen getan. Die Nordkirche wäre in Deutschland die erste lutherische Kirche, die Barmen so klar in ihre Verfassungsgrundlagen aufnimmt. Dieser Schritt würde undeutlich werden, wenn die Nordkirche das "Lutherisch" nicht auch im Namen hätte.

Also, ohne Überhöhung, sondern in einem guten pragmatischen Sinn: Die Synode hat richtig entschieden. Wo "lutherisch" drin ist, soll auch "lutherisch" draufstehen.

Propst Dr. Horst Gorski