Mecklenburgische Landessynode mit Beschlüssen zur Nordkirche beendet
Schwerin (rn). Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs hat am Ende ihrer Synodaltagung am Sonnabend ihrer Kirchenleitung Verhandlungsaufträge für die weiteren Fusionsverhandlungen gegeben.
Der Beschluß im Worlaut (inoffiziell bis zur Ausfertigung durch den Präses):
Die Synode begrüßt den vorliegenden Entwurf des Fusionsvertrages und dankt allen, die an den Verhandlungen beteiligt waren.
Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, in den weiteren Verhandlungen zum Fusionsvertrag darauf hinzuwirken, dass
1. für die Annahme der Verfassung in der verfassunggebenden Synode auch eine 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der mecklenburgischen Synode erforderlich ist.
2. eine verbindliche Regelung der Besoldungsangleichung und die Protokollerklärung zu VI. 3 in den Fusionsvertrag aufgenommen sowie die Finanzierung der Entwicklung der Gehaltskosten geklärt wird.
3. in dem Kirchenkreis Mecklenburg eine Institution der künftigen Gesamtkirche mit repräsentativer Außenwirkung in Schwerin angesiedelt wird.
4. die Machbarkeitsstudie auf der Basis aktueller Zahlen fortgeschrieben wird und eine Projektion für 2012 unter Einbeziehung der Zuordnung der Kosten für Dienste und Werke und der Kosten der Finanzierung für die Angleichung der Vergütung und der Besoldung erstellt wird.
5. das Präsidium der verfassunggebenden Synode aus dem Kreis der Mitglieder der Präsidien der drei Synoden gewählt wird. Dem Präsidium soll ein Präses (Ehrenamt), ein erster Vizepräses (ordiniert) und ein zweiter Vizepräses (Ehrenamt) angehören, dabei soll jede Synode vertreten sein.
6. KR Mirgeler nach § 18 Absatz 2 als beratendes Mitglied in die Steuerungsgruppe berufen wird.
7. die Arbeitsrechtssetzung in der gemeinsamen Kirche nach dem „Dritten Weg“ erfolgt.
8. § 23 Abs. 2 Satz 4 aus dem Fusionsvertrag gestrichen wird.
9. der Synode der gemeinsamen Kirche neun Jugenddelegierte angehören.
(20.9.2008)



