Damit die Arbeit in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sowie in den Diensten und Werken möglichst reibungslos läuft, bedarf es auch einer guten und sinnvollen landeskirchlichen Verwaltung. Die Gemeinsame Kirchenleitung hat daher auf ihrer Sitzung am 29. Mai 2010 beschlossen, wie die landeskirchliche Verwaltung in Zukunft aussehen soll.
Diese Struktur ist eine sogenannte „Sollstruktur“. Das bedeutet, dass das neue Kirchenamt erst nach einem Übergang mit dieser Struktur arbeiten wird. Die Vorarbeit für die neue Verwaltungsstruktur wurde von der Arbeitsgruppe Verwaltung und unter Beteiligung der leitenden Mitarbeitenden der Landeskirchenämter in Schwerin, Kiel und Greifswald geleistet.
Das Kirchenamt wird mit einer umfassenden Zuständigkeit die landeskirchliche Verwaltungskapazität bündeln. Möglichst viele Aufgaben sollen zentral im Amt bearbeitet werden. Alle verfassungsmäßigen Organe (u.a. Kirchenleitung, -kreise, -gemeinden) werden durch das Kirchenamt unterstützt und hoheitlich bedient.
Die landeskirchliche Verwaltungsstruktur sieht das Landeskirchenamt in Kiel mit einer Außenstelle in Schwerin vor. Die Dezernentinnen und Dezernenten haben ihren Dienstsitz in der Zentrale des Landeskirchenamtes in Kiel. Die Außenstelle ist ein integrierter Bestandteil des Kirchenamtes. Alle in Schwerin Beschäftigten sind Mitarbeitende eines Dezernats und der Dezernentin/dem Dezernenten unterstellt. Die in Schwerin zu bearbeitenden Sachgebiete werden in einem nächsten Schritt im Zuge der Geschäftsverteilung ermittelt.
Gemäß dem Fusionsvertrag sieht das jetzt beschlossene Modell eine kollegiale Struktur des Kirchenamts vor, die mit präsidialen und Ressortelementen ergänzt wird. Neben der Position der Präsidentin/des Präsidenten werden die Funktionen Finanzen, Recht, Bau, Theologie und Publizistik, Mission/Ökumene und Diakonie, Kirchliche Handlungsfelder, Dienst von Pastorinnen und Pastoren und Dienst- und Arbeitsrecht als Dezernate geführt. Hinter dem Zuschnitt und der Anzahl der Dezernate steht die Idee, von Größe und Zuständigkeit her vergleichbare Einheiten zu schaffen. Ein wichtiges Anliegen war auch die zahlenmäßige Ausgewogenheit von theologischen und nicht-theologischen Dezernaten.
Die theologischen Dezernate sind: Theologie und Publizistik, Mission/Ökumene und Diakonie, Kirchliche Handlungsfelder und Dienst von Pastorinnen und Pastoren. Das Dezernat Theologie ist hier verstanden als theologisches Grundlagen- und Impulsdezernat („Theologischer Think Tank“). In dem Dezernat Mission/ Ökumene und Diakonie kommen die beiden Lebensäußerungen des Glaubens im Zeugnis des Wortes und im Zeugnis der Tat, nach innen und nach außen, zusammen. Diese Unterteilung folgt Integrationsbestrebungen, die auch in der EKD mit der Gründung eines "Evangelischen Zentrums für Entwicklung und Diakonie“ verfolgt werden. Das dritte theologische Dezernat Kirchliche Handlungsfelder ist für zielgruppenspezifische kirchliche Arbeitsbereiche zuständig, das Dezernat Dienst von Pastorinnen und Pastoren für alle Fragen des pastoralen Dienstes.
Neben den nicht-theologischen Dezernaten Finanzen und Recht soll der Bereich Dienst- und Arbeitsrecht ein eigenes Dezernat bilden. Eine gemeinsame Bearbeitung von individual- und kollektivrechtlichen Bereichen erscheint sinnvoll, da es hier viele sich überschneidende Arbeitsabläufe und Arbeitsinhalte gibt. Eine gemeinsame Bearbeitung ermöglicht zudem eine eindeutige Ansprechbarkeit dieses Bereiches. Auch der Bereich Bau wird ein eigenes Dezernat darstellen, da davon ausgegangen wird, dass diesem Arbeitsgebiet künftig eine wachsende strategische Bedeutung zukommen wird.
Es wird von einer Organisation mit einer flachen Hierarchie ausgegangen. Die jetzt geschaffene Größe der Dezernate soll die Gewähr dafür bieten, dass die Dezernentinnen und Dezernenten vom operativem Geschäft entlastet werden und mehr Freiräume für Leitungsaufgaben erhalten. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, Führungsverantwortung an die Referentinnen und Referenten zu delegieren.
Annegret Wegner-Braun



