Landesregierung verhandelt über Kürzung der Kirchen-Zuschüsse

Kiel (epd). Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird nach den Sommerferien Gespräche mit der Nordelbischen Kirche über die Zuschüsse des Landes führen. Eine Vorgabe, in welchem Maße die Zuschüsse gekürzt werden sollen, werde es aber nicht geben, sagte die Sprecherin des Bildungsministeriums, Beate Hinse, am 26. Juli dem epd. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hatte im "Spiegel" zuvor eine Kürzung um zehn bis 15 Prozent gefordert. SPD-Chef Ralf Stegner kritisierte unterdessen den Vorstoß des FDP-Politikers als unüberlegten "Schnellschuss". Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionschef Robert Habeck: "Kubicki macht mal wieder dicke Backen."

Das Land Schleswig-Holstein zahlt nach dem Kirchenstaatsvertrag von 1957 ähnlich wie andere Bundesländer rund elf Millionen Euro an die Nordelbische Kirche. Das Erzbistum erhält seit 2009 rund 200.000 Euro. Der Staatskirchenvertrag zwischen Land und Kirche kann allerdings nur in gegenseitigem Einvernehmen verändert oder gekündigt werden.

Die SPD unterstützt die Verhandlungen mit der Nordelbischen Kirche. Alle Leistungen des Landes müssten überprüft werden, sagte Stegner. Statt wie Kubicki mit plakativen Forderungen die Kirchen zu brüskieren, seien gemeinsame Gespräche sinnvoller. Es dürfe nicht vergessen werden, dass die Kirchen Träger vieler sozialer Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Altenheime seien. Im Übrigen habe sich der Ältestenrat des Landtages längst auf eine Verhandlungskommission verständigt. Stegner: "Das müsste auch Herrn Kubicki bekannt sein."

Auch die Grünen hielten es für richtig, die Kirchen beim Sparprogramm miteinzubeziehen, sagte Habeck. Eine Auseinandersetzung über die Medien sei jedoch nicht sinnvoll. Dies habe das "Desaster" bei den Sparmaßnahmen für die Lübecker Uni und bei der dänischen Minderheit gezeigt. Die CDU-Fraktion wollte kein Statement zu der Debatte abgeben und verwies auf die Arbeitsgruppe von Landesregierung und Landtag. Ähnlich äußerten sich der SSW und die Linke.

Die Nordelbische Kirche hatte am 25. Juli deutlich gemacht, dass sie für die Staatsleistungen auch Verpflichtungen etwa im Bereich der Denkmalpflege oder der Kindertagesstätten übernommen habe. Die Staatsleistungen seien keine "historische Altlast", sondern mit konkreten Aufgaben verbunden. (26.7.2010)

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