Nordelbische Synodenausschüsse sehen kaum Probleme im Fusionsvertrag
Rendsburg/Nordelbien (pt/tk). Die Debatte zur Nordkirche in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Synode wurde am Freitagvormittag mit Stellungnahmen verschiedener Ausschüsse fortgesetzt. Für den Theologischen Beirat der trug Propst Dr. Horst Gorski eine Reihe von Anmerkungen vor. Er warnte davor, die Diskussion zu stark „theologisch aufzuladen“ und plädierte für einen pragmatischen Umgang mit dem Fusionsvertrag. „Theologische Argumente“, so Gorski, „stehen der Annahme des Fusionsvertrages nicht entgegen.“ Über Einzelheiten würde ohnehin die
verfassunggebende Synode entscheiden – nach einer theologischen Klärung des Kirchenbildes. Das sei ein „Meilenstein im Fusionsprozess“.
Es gebe keine rechtlichen Bedenken gegen den vorliegenden Fusionsvertrag, sagte Henning von Wedel, Vorsitzender des Rechtsausschusses. „Man kann natürlich nicht erwarten, dass alles so geregelt wird, wie wir es gerne hätten“, erklärte er. Das sei aber eine politische Frage. Insgesamt nehme der Vertrag alle wichtigen nordelbischen Rechtspositionen auf. „Es wird uns da keine fremde Verfassung übergestülpt.“ Auch für die Mitarbeiter entstünden keinerlei Nachteile. „Für unsere Angestellten ändert sich rechtlich überhaupt nichts, für die öffentlich-rechtlich Bediensteten auch nicht“, sagte von Wedel.
Da bei jeder Fusion das "Gespenst der Freisetzung" drohe, so die Synodalen Uwe Michelsen, Propst Dr. Klaus Kasch und Albert Leuschner für den Dienstrechtsausschuss, seien Fragen des Dienstrechtes mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. Nicht alle nordelbischen Zielvorgaben hätten Eingang in das Kompromisspaket des Fusionsvertrages gefunden. Problematisch sei die Tatsache, dass nur ein "kleines Trennungsmodell", aber keine Festlegung auf einheitliches Arbeitsrecht erreicht worden sei. Kritisiert wurden auch Vertragsbestimmungen, die den neuen Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern eine Sonderrolle auf dem Gebiet des Dienstrechtes einräumen.
Auf die finanziellen Aspekte ging Claus Möller ein, der Vorsitzende des Hauptausschusses. „Die Anwendung des Finanzgesetzes der NEK findet unsere Zustimmung“, sagte er. Es sei von Anfang an klar gewesen, „dass die Fusion ohne Solidarbeitrag nicht zu haben ist“. Dieser falle aber recht moderat aus. Die Belastung von maximal fünf Prozent für die nordelbischen Kirchenkreise werde durch eine Verringerung des landeskirchlichen Anteils am Haushalt sowie durch Sonderausschüttungen in den Jahren 2013 bis 2016 ausgeglichen.
An die Berichte schlossen sich Anträge an die Synode zum Zustimmungsgesetz an.
(27.3.2009)



