Synode begrüßt Entwurf des Fusionsvertrages - Standortentscheidungen zu überprüfen
Rendsburg (nr). Die Nordelbische Synode hat den ihr vorliegenden Entwurf eines Fusionsvertrages der drei Landeskirchen von Mecklenburg, Pommern und Nordelbien grundsätzlich begrüßt. Sie plädiert allerdings dafür, einige Punkte erneut zu überprüfen. So soll die von den Kirchenleitungen getroffene Festlegung auf einen gemeinsamen Sitz von Landesbischof/Landesbischöfin und Kirchenamt überdacht werden. Ein entsprechender Antrag aus den Reihen der Synodalen an die Kirchenleitung fand auf der Tagung in Rendsburg heute eine deutliche Mehrheit.
Danach sollen sowohl die Kosten für die Verlegung des Kirchenamtes aus Kiel an einen anderen Ort als auch die Kosten einer Zusammenführung der Verwaltungen aller drei Kirchen in Kiel gutachtlich untersucht werden. Auch solle die Kirchenleitung erwägen, den Standort der Verwaltung und den Zeitpunkt etwaiger Umzüge der neuen gemeinsamen Synode zu überlassen.
Synodenpräsident Hans-Peter Strenge bewertete den Beschluss als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einer gemeinsamen Kirche im Norden: „Die Prüfaufträge wird die Kirchenleitung in die weiteren Gespräche mit den Partnern einbringen. Im Übrigen wird nach dem 1. Dezember, wenn die Stellungnahmen der Ausschüsse und der Kirchenkreise vorliegen, das Bild kompletter sein.“ Danach komme die entscheidende Phase in den Schlussverhandlungen mit den beiden Partnerkirchen, so Strenge weiter.
Nach den Beschlüssen der drei Kirchen soll über den dann endgütlig ausgehandelten Fusionsvertrag Ende März 2009 in den drei Synoden entschieden werden.
Der Beschluß im Wortlaut:
"Die Synode nimmt den Entwurf des Vertrages über die Bildung einer gemeinsamen Kirche in Norddeutschland mit Dank zur Kenntnis und begrüßt die darin zum Ausruck kommenden Fortschritte im Hinblick auf den Zusammenschluss der drei Kirchen in Nordelbien, Mecklenburg und Pommern.
Die Synode bewertet die Festlegung auf den Standort Lübeck für den Landesbischof und das Kirchenamt als problematisch. Sie bittet die Kirchenleitung im Rahmen des Beratungsprozesses:
1. die Festlegung auf einen gemeinsamen Sitz von Landesbischof und Kirchenamt unter den Bedingungen einer Nordkirche noch einmal zu überdenken.
2. Die Kosten für die Verlegung des Kirchenamtes aus Kiel an einen anderen Ort und die Kosten der Zusammenführung der Verwaltungen aller drei Kirchen in Kiel gutachtlich untersuchen zu lassen.
3. Zu erwägen, die Festlegung des Standortes der Verwaltung und den Zeitpunkt etwaiger Umzüge der neuen gemeinsamen Synode zu überlassen und
4. mit den anderen Kirchen gemeinsam nach Alternativen zur Standortentscheidung für eine Betonung der Gemeinsamkeit einerseits und der historisch gewachsenen Identität der drei Kirchen andererseits zu suchen.
5. Bei den weiteren Beratungen und Verhandlungen die Einwände und die ursprünglich gestellten Anträge (Nr. 3, 5, 6, 9 und 10) dieser Synode zur Sprache zu bringen."
Anmerkung:
Dieser Text ist eine Vorabveröffentlichung bis zur Bestätigung durch die Kirchenleitung.
(20.9.2008)



