Der Aufbau der gemeinsamen Kirche
Die Nordkirche gliedert sich in die Ebenen der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und in die Ebene der Landeskirche.
Von Bedeutung ist, dass es starke Kirchengemeinden und Kirchenkreise gibt, denn „die Kirchengemeinde ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechtes in eigener Verantwortung.“ Gleiches gilt für den Kirchenkreis. Der Kirchengemeinderat tagt in der Regel nicht öffentlich, kann aber beschließen, ganz oder teilweise öffentlich zu tagen.
Die Kirchenkreise sind „gegliederte Kirchenkreise“ haben also Untergliederungen, die „Propsteien“ mit Pröpstinnen und Pröpsten als geistliche Aufsichtsbezirke. Zusätzlich übernehmen sie Aufgaben für den gesamten Kirchenkreis. Jeder Kirchenkreis hat eine Kirchenkreissynode als Vertretung der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke. Sie wählt Pröpstinnen und Pröpste, beschließt den Haushalt, entscheidet u.a. über die Errichtung oder Aufhebung von Pfarrstellen, wählt den Kirchenkreisrat und hat Antragsrecht in der Landessynode.
Die Landessynode wählt u.a. die Kirchenleitung, beschließt über den Haushalt und wählt die Bischöfinnen und Bischöfe. Der Landessynode gehören 156 Mitglieder an, wobei die Bischöfinnen und Bischöfe nicht in die Synode wählbar sind. Der Kirchenleitung gehören 13 Personen sowie die Bischöfinnen und Bischöfe an.
Rainer Neumann
Zahlen und Fakten zur Nordkirche
In der Nordkirche arbeiten ca. 19.000 Kirchliche Mitarbeitende, davon 1.769 Pastorinnen und Pastoren. Dazu kommen in der Diakonie rund 51.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In den 1.067 Kirchengemeinden – 598 in Nordelbien, 269 in Mecklenburg und 189 in Pommern – engagieren sich rund 92.000 ehrenamtlich tätige Männer und Frauen und tragen so einen wesentlichen Beitrag des kirchlichen Lebens.
Im Jahre 2010 wurden 19.930 Taufen vollzogen, gut 23.000 Jugendliche sind konfirmiert worden und es gab 5.943 Trauungen und Gottesdienste zur Ehesschließung. Im Bereich der künftigen Nordkirche wurden 25.530 Menschen kirchlich bestattet.
Ein besonderes Kennzeichen sind die1.906 Kirchengebäude – davon 794 im bisherigen Nordelbien, 664 in Mecklenburg und 448 im pommerschen Gebiet.
Der Gesamthaushalt für ein ganzes Kalenderjahr beträgt rund 420 Millionen Euro.
Das Bekenntnis in der Nordkirche
Die Nordkirche ist ein Zusammenschluss von zwei Kirchen aus der lutherischen Kirchenfamilie und einer aus der unierten Kirchenfamilie. Dieses zusammen zu bringen, war eines der größeren Probleme im Fusionsprozess.
Erleichternd für eine Lösung war, dass sich auch die pommersche Kirche nach Art. 108 ihrer Kirchenordnung als "Kirche lutherischen Bekenntnisses" versteht. Sie ist daher ja auch immer Mitgliedskirche des Lutherischen Weltbundes gewesen. Man muss in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, dass die Evangelische Kirche der (altpreußischen) Union keine Bekenntnis-, sondern eine Verwaltungsunion war und dass es auf dem Gebiet der Pommerschen Kirche keine reformierten Gemeinden gibt.
Die Nordkirche ist Gliedkirche der Vereinigten Evangelischen-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat die Gastmitgliedschaft in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) erworben und in ihrer Verfassung die Barmer Theologische Erklärung in die Bekenntnisgrundlagen aufgenommen und wird von den lutherischen Bekenntnisschriften her interpretiert. Weltweit ein bemerkenswerter und bisher einmaliger Schritt für eine lutherische Kirche.
Von Bedeutung ist ebenso, dass die Nordkirche in ihrer Präambel die bleibende Treue Gottes zu seinem Volk Israel bezeugt und im Hören auf Gottes Weisung und in der Hoffnung auf die Vollendung der Gottesherrschaft mit ihm verbunden bleibt.
Dr. Christoph Ehricht/Rainer Neumann
Weitere Informationen: www.kirche-im-norden.de/verfassung.html
Finanzen in der Nordkirche
Die Nordkirche hat ein solidarisches Finanzsystem. Das neue Finanzgesetz sieht vor, dass alle Einnahmen, zu denen insbesondere Kirchensteuern, Staatsleistungen und Finanzausgleichsleitungen der EKD - die jeweils später zweckgebunden verwendet werden - zunächst in den Haushalt der Gesamtkirche fließen. Die Nordkirche wird über einen jährlichen Gesamtetat von rund 420 Millionen Euro verfügen Zu den Eckpunkten gehört auch ein Transfer in Höhe von 3,9 Prozent der Einnahmen der elf nordelbischen Kirchenkreise. Diese Gelder werden insgesamt neu in der Nordkirche verteilt, sodass davon unter anderem die künftigen Kirchenkreise in Mecklenburg und Pommern profitieren.
Nach einem Vorwegabzug für zentrale Leistungen und Versorgungsleistungen werden die verbleibenden Mittel zwischen den Kirchenkreisen und der landeskirchlichen Ebene aufgeschlüsselt. Konkret sollen etwa 80 Prozent der Gelder in die Kirchenkreise fließen.
„Die 13 Kirchenkreise der gemeinsamen Kirche erhalten drei Prozent der Schlüsselzuweisungen nach dem Bauvolumen denkmalgeschützter Gebäude. Danach werden 75 Prozent der Gelder nach der Gemeindegliederzahl und 25 Prozent der Gelder nach der Anzahl der Wohnbevölkerung an die Kirchenkreise verteilt“, erläuterte Kirchenrat Olaf Johannes Mirgeler auf der Verfassunggebenden Synode. Ebenfalls wird die Anzahl der Kirchengebäude in der Finanzverteilung berücksichtigt.
In den Kirchenkreisen werden die Finanzmittel der Nordkirche überwiegend an die Kirchengemeinden nach der Gemeindegliederzahl verteilt. Zudem räumt das Finanzgesetz ein, dass 40 Prozent des Gemeindeanteils nach anderen Kriterien verteilt werden können. Darüber hinaus ist festgelegt, dass in allen Kirchenkreisen mindestens zehn Prozent für Dienste und Werke aufgewendet werden.
Was sich ändert in der Nordkirche
1. Pastor, Pfarrer oder was? - Neue und vertraute Bezeichnungen
Drei Kirchen und drei verschiedene Systeme der Benennungen kommen in der Nordkirche zusammen; so sagen die Mecklenburger Landessuperintendent, die Pommern Superintendent und die Nordelbier Propst zum leitenden Geistlichen eines Kirchenkreises. Mit den neuen Bezeichnungen werden Traditionen aus den Benennungen aus allen drei beteiligten Kirchen aufgenommen.
Künftig wird es die Kirchengemeinde mit Kirchengemeinderat und die Bezeichnung Pastor/Pastorin geben sowie die Kirchenkreissynode mit dem Kirchenkreisrat. Für die geistliche Leitung des Kirchenkreises ist die Bezeichnung Propst bzw. Pröpstin beschlossen. In größeren Kirchenkreisen mit mehreren Pröpsten werden Propsteien gebildet.
2. Das neue Kollektensystem
Seit der Zeit der ersten christlichen Gemeinden gehörten Hören und Handeln und auch das gemeinsame Tragen von Lasten zusammen. Daher sammeln wir auch heute noch in den Gottesdiensten die Kollekten, was übersetzt „Sammlung“ bedeutet.
Das neue Kollektensystem für die Nordkirche, das ab 2013 gelten wird, basiert auf der geteilten Verantwortung. So können und sollen alle Ebenen der Kirche für die Kollektenvergabe Verantwortung tragen. Gemeinden, Kirchenkreise und Sprengel können in ihrer Region auch gemeinsam und gezielt Schwerpunkte setzen.
Am ersten Sonntag im Monat gibt es eine landeskirchliche Kollekte, am zweiten Sonntag eine Kollekte des Sprengels und des Kirchenkreises im Wechsel, am dritten und vierten Sonntag eine Kollekte, die durch die Kirchengemeinden festgelegt werden kann, wovon eine Kollekte aus einem „Kollektenplaner“ mit knapp 200 Vorschlägen, genommen werden sollte, der die Vielfalt der Kollektenzwecke durch Abkündigungstext deutlich macht. Die Kollekten am Erntedankfest, am 1. Advent und am Heiligabend sind für „Brot für die Welt“ bestimmt.
Rainer Neumann
3. Die Bischofsämter
Die Nordkirche wird in Zukunft eine landesbischöfliche Person haben, die 2013 gewählt und ihren Sitz in Schwerin haben wird. Dazu gibt es ab 2018 drei bischöfliche Personen in den drei Sprengeln Schleswig und Holstein, Hamburg und Lübeck sowie Mecklenburg und Pommern. In diesem Sprengel gibt es für eine sechsjährige Übergangszeit die bisherigen Bischöfe in Schwerin und Greifswald. Ab 2018 wird der Sitz der bischöflichen Person für diesen Sprengel in Greifswald sein.



