Vorhang auf für die gemeinsame Kirche. Foto: Neumann

E-Mail-Informationen zur Nordkirche Januar 2012

„Das Beste liegt also noch vor uns – diese neue Kirche zu gestalten: licht und durchlässig, neugierig und voller Vorfreude auf die Anderen und das, was wir mit ihnen entdecken werden.“

Das sagte der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn am Ende seiner Predigt auf dem Synodengottesdienst nach den Abstimmungen, die in allen drei Kirchen und in der Gesamtsynode deutliche Zwei-Drittel-Mehrheiten ergeben haben.

Mit diesem Informationsbrief informieren wir Sie über die wichtigsten Beschlüsse der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode vom letzten Wochenende in Rostock. Wir dokumentieren den Verlauf mit den Pressemitteilungen.

Alle Synodeninformationen mit Downloads von Texten unter: Nordkirchensynode

Für Ihren Terminkalender: Zum Gründungsfest am Pfingstsonntag in Ratzeburg sind Sie alle sehr herzlich eingeladen!

Ihr E-Mailing Team

1. Der Synodenbeginn
2.
Die Verfassung: Neues konstruieren, Altes bergen und beheimaten
3.
Das Einführungsgesetz: Ein Container für Einzelregelungen
4.
Synodale beschlossen Finanzgesetz und Haushalt
5.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland kommt!
6.
Gründungsfest zu Pfingsten in Ratzeburg: „Wir setzen Segel“
7.
Die Geschichte zur Nordkirche
8.
In eigener Sache

1. Der Synodenbeginn

Mit einer Andacht der Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs wurde am Donnerstag (5. Januar 2012) die dritte Tagung der Verfassunggebenden Synode eröffnet. Den 266 Synodalen sprach die Bischöfin in ihrer Andacht Mut und Besonnenheit für die vorliegenden Entscheidungen zu.
Synodenbeginn


2. Die Verfassung: Neues konstruieren, Altes bergen und beheimaten

Am Donnerstag (5. Januar 2012) wurde der Verfassungsentwurf eingebracht. Bischof Gerhard Ulrich ging als Vorsitzender der Gemeinsamen Kirchenleitung auf die Verfassungsvorlage ein: „Wir haben Großes vor! Wir wollen mit Gottes Hilfe eine neue Kirche schaffen, ohne den Weg des Anschlusses von Ost nach West oder von West nach Ost.“
Verfassung

3. Das Einführungsgesetz – ein Container für Einzelregelungen

Der Entwurf des Einführungsgesetzes wurde am Freitag (6. Januar 2012) auf der Verfassunggebenden Synode der zukünftigen Nordkirche eingebracht. Es regelt den Übergang der drei evangelischen Kirchen im Norden zu dem rechtlichen Rahmen, der durch die neue Verfassung vorgegeben wird.
Einführungsgesetz

4. Synodale beschlossen Finanzgesetz und Haushalt

Ein neues Finanzgesetz wird die Geldströme von Einnahmen und Ausgaben sowie deren Verteilung an die 13 Kirchenkreise, 1067 Kirchengemeinden und die zahlreichen Dienste und Werke in der Nordkirche regeln.
Finanzgesetz und Haushalt


5. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland kommt!

Der Weg für eine gemeinsame evangelische Kirche im Norden ist frei: Die drei Kirchen an der Nord- und Ostsee – die nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Kirche – werden zu Pfingsten 2012 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gründen.
Entscheidung


6. Gründungsfest zu Pfingsten in Ratzeburg: „Wir setzen Segel“

Für den offiziellen Start der neuen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) am Pfingstsonntag (27. Mai 2012) ist unter dem Motto "Wir setzen Segel" ein großes Gründungsfest in Ratzeburg geplant. Weitere Informationen demnächst auf dieser Internetseite.
Gründungsfest


7. Die Geschichte zur Nordkirche

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Dr. Henning von Wedel, hat eine wunderbare Geschichte über das Werden der Nordkirche geschrieben.
Geschichte


8. In eigener Sache

Diese E-Mail erhalten ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende der drei evangelischen Kirchen im Norden. Der E-Mail-Verteiler befindet sich im Aufbau. Eine flächendeckende Verteilung wird angestrebt. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe.

Falls Sie diese E-Mail-Information nicht direkt erhalten haben, aber in den Verteiler aufgenommen werden möchten oder falls Sie diese E-Mail-Information doppelt erhalten haben oder falls Sie von Kolleginnen und Kollegen wissen, die diese E-Mail nicht erhalten haben oder falls Sie in Zukunft die E-Mail nicht mehr erhalten möchten, dann schicken Sie bitte eine Nachricht an post@kirche-im-norden.de

Wenn Sie Fragen und Anmerkungen zum Inhalt der E-Mail haben, wenden Sie sich bitte an post@kirche-im-norden.de

Impressum
Herausgeber: Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland, Heinrich-Mann-Str. 15, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 555 733-510, Fax: 0385 555 733-525, arbeitsstelle@elkn.de

Redaktionsteam: Mathias Benckert, Antje Dorn, Christian Meyer, Rainer Neumann