Pommersche Landessynode: Der Weg zur Nordkirche kurzgefaßt

 

Greifswald (ran). Konsistorialpräsident Peter von Loeper stellte auf der pommerschen Landessynode am 5. April 2008 in der Greifswalder St. Jacobi-Kirche in drei Stufen den Weg zu einer Nordkirche vor, wie er nach den bisherigen Beratungen vorgesehen ist.

 

Danach soll im Herbst 2008 mit dem Fusionsvertrag ein Kirchenverband gebildet werden, am Reformationstag 2010 soll sich die Verfassunggebende Synode konstituieren und am 1. Januar 2012 die gemeinsame Kirche im Norden entstehen.

 

Stufe 1: Fusionsvertrag und Kirchenverband

Mit Abschluß des Fusionsvertrages wird ein Kirchenverband gebildet, der eine gemeinsame Kirchenleitung hat, die aus den bisherigen Kirchenleitungen zusammengesetzt ist. Danach entsendet Mecklenburg 12, Nordelbien 13 und Pommern 12 Mitglieder. Hauptaufgabe der gemeinsamen Kirchenleitung, die für alle die Fusionsfragen betreffenden Bereiche zuständig ist, ist die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfes nach den Eckpunkten, die die Herbstsynoden 2007 beschlossen haben. Die Kirchenleitung ist auch Vorlageorgan für die drei Synoden.

 

Beschlüsse können in der Kirchenleitung gefaßt werden, wenn mindestens Zweidrittel der Mitglieder anwesend sind (25) und wenn mehr als die Hälfte der Anwesenden zustimmen. Für Synodenvorlagen ist die Hälfte der Anwesenden und die Mehrheit jeder der drei einzelnen Kirchenleitungen erforderlich.

 

Die Synoden können bis zum Zusammentritt der Verfassunggebenden Synode schon Bausteine für die Verfassung durch gleichlautende Beschlüsse vereinbaren. Eine Rücktrittsmöglichkeit vom Fusionsvertrag kann jede Synode bis zur Konstituierung der Verfassunggebenden Synode jederzeit mit Zweidrittelmehrheit beschließen.

 

Stufe 2: Verfassunggebende Synode

Am Reformationstag 2010 wird die Verfassunggebende Synode durch den/die dienstälteste/n Präses einberufen. Aufgabe der Synode ist, den Verfassungsentwurf zu beraten.

 

Die Verfassunggebende Synode setzt sich aus den bisherigen drei Synoden zusammen: 57 aus Mecklenburg, 140 aus Nordelbien und aus 75 pommerschen Synodalen.

 

Für Beschlüsse sind wie in der Kirchenleitung verschiedene Quoren erforderlich: Danach ist die Beschlußfähigkeit gegeben, wenn Zweidrittel der Mitglieder anwesend sind (181). Entscheidungen können gefaßt werden, wenn mehr als die Hälfte zustimmen (137). Für den Beschluß der Verfassung ist die Hürde höher gesetzt: Hierfür müssen mehr als Zweidrittel (181) der Mitglieder zustimmen und dazu jeweils mehr als die Hälfte der Mitglieder der einzelnen Teilsynoden.

 

Die gemeinsame Verfassung wird durch drei Lesungen und ein Stellungnahmeverfahren erarbeitet. Die 1. Lesung von Verfassung und Einführungsgesetz erfolgt auf der konstituierenden Synode.

Danach ist ein knappes Jahr bis zum Sommer 2011 für Stellungnahmen aus den Landeskirchen vorgesehen und es erfolgt die zweite Lesung mit Ausschußberatungen der Verfassunggebenden Synode. Auch hiernach wird es einen Zeitraum für Stellungnahmen geben.

Auf der dritten Tagung der Verfassunggebenden Synode soll dann die gemeinsame Verfassung für eine evangelische Kirche im Norden mit den beiden erforderlichen Mehrheiten beschlossen werden.

 

Stufe 3: Beginn der Nordkirche

Die evangelische Kirche im Norden soll diesem Zeitplan nach am 1. Januar 2012 errichtet werden.

 

Zeitplan bis zum Fusionsvertrag

Der Zeitplan bis zum Fusionsvertrag im September 2008 enthält folgende Termine:

- 25./26. April 2008: Drei Kirchenleitungen, Ratzeburg

- 30. Juni 2008: Drei Kirchenleitungen, Schwerin

- 2. Juli 2008: Drei Kirchenleitungen, Lübeck

 

- 5./6. September 2008: Pommersche Landessynode

- 18./19. September 2008: Nordelbische Synode

- 18.-20. September 2008: Mecklenburgische Landessynode