Kirchenleitungen treffen weitere Entscheidungen zur Fusion
Lübeck (nr/rn). Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am Mittwoch (17. Dezember) haben die Kirchenleitungen der Nordelbischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche auf dem Wege zu einer Fusion weitere Beschlüsse gefasst.
Dabei entschied das gemeinsame Gremium, dass zur Annahme der Verfassung im Jahr 2011 in allen drei Synoden eine Zweidrittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder erforderlich sein soll. So müssen in der Synode Mecklenburgs 38 Ja-Stimmen erreicht werden, in der Nordelbischen Synode sind mindestens 94 Stimmen erforderlich und in Pommern müssen 46 Mitglieder zustimmen.
Zur Pfarrstellenversorgung beschlossen die Kirchenleitungen, dass diese in allen Gebieten der gemeinsamen Kirche gewährleistet sein muss. Dabei ist das Stellenniveau der Pastorinnen und Pastoren und der Mitarbeitenden nach Kriterien fortzuschreiben, die den Aufgaben gerecht werden und die einen Ausgleich der Kräfte innerhalb der Landeskirche ermöglichen. Bei der Angleichung von Besoldung und Vergütung darf es nicht zu Einschnitten in den Stellenplänen kommen.
Weiterer Verhandlungsgegenstand war das zum Arbeitsrecht in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Jacob Joussen, der an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht bekleidet. Einig waren sich die Mitglieder der Kirchenleitungen in dessen Auffassung, dass ein einheitliches Arbeitsrecht wünschenswert sei. In der Diskussion wurden aber die unterschiedlichen Erfahrungen mit Gewerkschaften in Ost und West deutlich.
Während in der Nordelbischen Kirche der Weg der Tarifpartnerschaft begangen wird, die Arbeitsrechtssetzung also über den sogenannten Zweiten Weg durch den Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften erfolgt, haben sich sowohl die Mecklenburgische als auch die Pommersche Kirche für den Dritten Weg entschieden, bei dem „arbeitsrechtliche Kommissionen“ Arbeitsvertragsordnungen aushandeln.
In der künftigen Verfassung sollen Jugenddelegierte ein Rede- und Antragsrecht erhalten. Aus jedem der drei Sprengel genießen dieses Recht dann jeweils zwei Jugenddelegierte.
Über den Entwurf des Fusionsvertrages wird Ende März 2009 in den zeitgleich tagenden drei Synoden abgestimmt. (18.12.2008)
Anmerkung:
Bei den drei Synoden gelten zur Zeit verschiedene Erfordernisse für eine verfassungsändernde Mehrheit:
Nordelbien: 3/4 der Mitglieder müssen anwesend sein und davon 2/3 Mehrheit
Mecklenburg: 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder
Pommern: 2/3 Mehrheit der anwesenden Synodalen




