"Wismarer Signal": Mitarbeiter fordern Tarifverträge für Nordkirche
Wismar/Kiel (epd). Rund 400 Mitarbeiter aus der nordelbischen, mecklenburgischen und pommerschen Kirche haben ein einheitliches Arbeitsrecht für die künftige Nordkirche gefordert. Für alle Mitarbeiter müsse es ab der Gründung Pfingsten 2012 Tarifverträge geben, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Dies geht aus einem am 27. Mai in Kiel veröffentlichten "Wismarer Signal" hervor. Am 12. Mai trafen sich in der St. Georgenkirche zu Wismar Mitarbeiter aus den drei Landeskirchen, um über ihre Rechte in der künftigen Nordkirche zu beraten.
Die 2,3 Millionen Mitglieder starke Nordkirche wird die fünftgrößte evangelische Landeskirche in Deutschland. Ihr offizieller Name ist Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Im Verfassungsentwurf und Einführungsgesetz sind trennende Arbeitsrechtsregelungen bis 2018 mit anschließendem Veto-Recht der künftigen Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern vorgesehen, die dann nicht mehr selbstständige Landeskirchen sind.
Hintergrund: Die kirchlichen Mitarbeiter wie Küster, Erzieherinnen oder Verwaltungsangestellte in Nordelbien haben Tarifverträge, die von Gewerkschaften und dem kirchlichen Arbeitgeberverband ausgehandelt sind. Bislang sitzen die Gewerkschaften in der mecklenburgischen und pommerschen Kirche nicht am Verhandlungstisch. Die Arbeitnehmer werden hier von Kommissionen vertreten. Bereits Anfang 2008 hatten Mitarbeiter aller drei Landeskirchen in einer "Güstrower Erklärung" ein einheitliches Arbeitsrecht mit kirchlichen Tarifverträgen für die gesamte Nordkirche gefordert. (28.05.2011)



