Verfassung: Kräfte bündeln und zukunftssichernde Strukturen schaffen
Lübeck (nr/sst/ma). Mit der Verfassunggebenden Synode erreicht das Vorhaben „Evangelische Kirche im Norden“ eine neue Phase. Den 266 Synodalen aus Mecklenburg, Nordelbien und Pommern ist mit der Einladung zur Tagung vom 29. bis 31. Oktober 2010 in Lübeck- Travemünde der Entwurf der Verfassung und das Einführungsgesetz für die Nordkirche vorgelegt worden. Im Rahmen dieser Tagung können die Kirchenparlamentarier in der ersten Lesung die wesentlichen Rechtsgrundlagen der „Nordkirche“ diskutieren. Die Gemeinsame Kirchenleitung sieht in diesen beiden Rechtstexten eine gute Basis einer neuen Landeskirche, in der erstmals seit der Wiedervereinigung eine größere westliche mit zwei östlichenLandeskirchen in einer neuen Kirche aufgehen wird.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verfassung, Prof. Dr. Peter Unruh, nannte in einer Pressekonferenz im Vorfeld der Verfassunggebenden Synode am Freitag in Lübeck die wesentlichen juristischen Details des Verfassungsentwurfs.So weist der Entwurf neben einer Präambel, in der vornehmlich die theologischenGrundlagen der „Nordkirche“ beschrieben werden, acht Teile auf. Von besonderer Bedeutung seien die in Teil 1 enthaltenen Grundartikel, die neben allgemeinenBestimmungen auch Ausführungen zum Status und der Struktur der „Nordkirche“,zur Kirchenmitgliedschaft und zur Erfüllung des kirchlichen Auftrags enthalten. DieTeile 2-4 beschäftigen sich mit den drei organisatorischen Ebenen der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Landeskirche. Teil 5 ist den Diensten und Werken sowie der Diakonie gewidmet, Teil 6 enthält die Finanzverfassung und Teil 7 Ausführungen zum Rechtsschutz. „Gemeinsame Zielbestimmung der Arbeitsgruppen war es, eine „schlanke“ Kirchenverfassung zu erarbeiten, die gleichwohl in wesentlichen Bestimmungen die theologischen Grundlagen und kirchlichen Besonderheiten hervorhebt“, so Prof. Unruh. Vor dem Hintergrund der zum Teil kontroversen Diskussionen zum Kirchenbild, die sich zum Beispiel an den Themen „Amt und Gemeinde“ und „Status der Dienste und Werke“ entzündet hatten, könne der Entwurf als kirchenpolitisch ausgewogen und als taugliche Grundlage für die erste Lesung in der Verfassunggebenden Synode sowie für den sich anschließenden Beratungsprozess gelten.
Prof. Unruh wies auch auf das zur Abstimmung vorgelegte Einführungsgesetz zurVerfassung der Nordkirche hin. Es ist systematisch aufgegliedert in fünf Teile. In ihm werden beispielsweise Vorkehrungen für die Wahrnehmung der kirchenleitenden Funktionen getroffen für den Zeitraum vor der Wahl und Einführung einer Landesbischöfin beziehungsweise eines Landesbischofs und dem Amtsantritt einer von der ersten „Nordkirchen“-Landessynode gewählten Kirchenleitung. Das Gesetz enthält auch den Entwurf einer Kirchengemeindeordnung, damit bereits zu Beginn der „Nordkirche“ ein vollständiges Bild des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Betätigung der Kirchengemeinden gezeichnet werden kann. Part des Entwurfs ist auch ein Finanzgesetz, damit schon frühzeitig Klarheit über die zukünftige Finanzverteilung besteht. „Mit diesem Entwurf eines Einführungsgesetzes kann der Übergang der drei fusionierenden Kirchen in die „Nordkirche“ mit ihrer neuen Verfassung reibungs- und lückenlos gestaltet werden“, so Unruh.Diese Neubildung wird auch aus Sicht der Gemeinsamen Kirchenleitung gelingen, weil die Verfassung der neuen Kirche eine föderale Struktur gibt. Die Kirchenkreise haben in der zukünftigen Evangelischen Kirche im Norden die für die Gemeinden wesentliche Gestaltungshoheit.
Der Präses der Mecklenburgischen Synode, Heiner Möhring, verwies in der Pressekonferenz auf den sich anschließenden umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem sich alle interessierten Gemeindeglieder in den drei Kirchen beteiligen könnten. „Dabei wird es um ganz unterschiedliche Fragen gehen, angefangen vom Namen der zukünftigen Kirche bis hin zu Einzelheiten des Zusammenlebens in einer Kirchengemeinde.“ Möhring zeigte sich zuversichtlich, dass am Ende der Beratungszeit ein Ergebnis stehe, mit dem es gelänge, das Evangelium von Jesus Christus den Menschen im Land nahe zu bringen. Auch der Tagungsort Lübeck-Travemünde fördere den Fusionsprozess der Nordkirche, so Hans-Peter Strenge, Präsident der Nordelbischen Synode. „In Sichtweise der ehemaligen deutsch- deutschen Grenze auf dem Priwall mit dem vollen Weststrand im Sommer, dem Stacheldrahtverhau in den 50er und den befestigten Kolonnenwegen in den 80er Jahren gehen die drei evangelischen Kirchen an den Küsten zwanzig Jahre nach der staatlichen Teilung einen gemeinsamen Weg“, sagte Strenge. Auch vor 1990 seien die Beziehungen zwischen den Gemeinden und Kirchenkreisen und auf gesamtdeutscher Ebene nicht abgerissen gewesen. Dennoch erkenne man erst jetzt viele Traditionen, Unterschiede und Bereicherungen aus den jeweiligen Landeskirchen ganz neu, so Strenge weiter.
Der Präses der Synode der Pommerschen Kirche, Dr. Rainer Dally, hob hervor, dass für die „Nordkirche“ eine „wirklich neue Grundordnung konzipiert wurde“. „Die Verlegung des Sitzes des Leitenden Bischofs der Nordkirche nach Schwerin stellt einen bedeutsamen Beitrag zur Überwindung des in vielen Herzen immer noch vorhandenen Grenzgefühls zwischen Ost und West dar", so Dally.
Die drei Landeskirchen reagieren mit dieser Neubildung auf zukünftige Herausforderungen, denen sie sich auf gleiche Weise gegenübergestellt sehen: Die Entchristlichung beziehungsweise Entkirchlichung der Gesellschaft in Stadt und Land owie die demografische Entwicklung erfordern eine Kräftebündlung nach oben, um unten Kräfte freizusetzen. Das heißt, auf der Ebene der Verwaltung werden Kosten gespart, um in der Fläche die pastorale Versorgung in den Gemeinden zu sichern. Hiermit werden Strukturen geschaffen, die die Kirche einen guten und Sicherheit gebenden Arbeitgeber bleiben lässt.
Die noch bestehenden Kirchen wollen mit dieser Neugründung auch einen Beitrag zur Stärkung der inneren Einheit der zusammenwachsenden Bevölkerung im östlichen und westlichen Norddeutschland leisten. Nach der Bundeswehr und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) überwindet so eine weitere Großinstitution die ehemals trennende Ost-West-Grenze.
Eine Schwerpunktaufgabe, die sich jetzt schon abzeichnet, wird die Zuwendung zu Menschen sein, die jeden Kontakt zum kirchlichen Leben verloren haben. Dies hat die Gemeinsame Kirchenleitung mit dem Beschluss zur Gründung der „Arbeitsstelle für den Dialog mit Menschen ohne konfessionelle Bindung“ in Rostock Anfang 2011 bereits zum Ausdruck gebracht. Da in keinem anderen Gebiet der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mehr Menschen Urlaub machen als in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, sieht die zukünftige Evangelische Kirche im Norden hierin eine besondere Herausforderung für die Gestaltung kirchlicher Arbeit.
Die Verfassunggebende Synode, die im Maritim-Hotel in Lübeck- Travemünde tagt, beendet ihre Beratungen am Mittag des 31. Okt. (Reformationstag). Die Tagung der Synode wird mit einem Gottesdienst im Lübecker Dom zu Ende gehen, der um 13.30 Uhr beginnt.
Hinweis
Der Verfassungsentwurf ist im Download zu erhalten
Auf dieser Seite werden auch die aktuellen Pressemitteilungen während der Tagung veröffentlicht. (23.10.2010)




