Arbeitnehmervertretungen zur Nordkirche: Eine Kirche – ein Tarifrecht
Hamburg (kiz/tb). Die Arbeitnehmervertretungen in den Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens haben sich im Fall der Bildung einer Nordkirche für den sogenannten „Zweiten Weg“ des Tarifrechts ausgesprochen. Wie Hubert Baalmann, Verbandssekretär der Gewerkschaft für Kirche und Diakonie in Nordelbien erklärte, hätten auch die Vertreter des Verbands kirchlicher Mitarbeiter in Mecklenburg sowie die arbeitsrechtssetzenden Mitarbeitervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission Pommern dafür gestimmt, in einer Nordkirche sich durch eine Gewerkschaft im Gegenüber zu einer Arbeitsgeberorganisation vertreten zu lassen.
Bisher gilt in Mecklenburg und Pommern der sogenannte „Dritte Weg“, bei dem in einer paritätisch besetzen Arbeitsrechtlichen Kommission das Tarifrecht ausgehandelt wird. Die nordelbische Kirche ist eine von wenigen Landeskirchen, in der es eine Kirchengewerkschaft gibt. Das Tarifrecht gilt als einer der großen offenen Fragen bei einer eventuellen Nordkirchenfusion.
Alle beteiligten und betroffenen Mitarbeiter der verfassten Kirche, aber auch in Teilen der Diakonie aller drei Landeskirchen hätten durch Erklärungen, Beschlüsse und Wortbeiträge sich zur Regelung Arbeitgeberverband und Tarifgewerkschaften ausgesprochen, betont Baalmann. Der Jurist wies die Überlegungen der zuständigen Arbeitsgruppe „Stellenplan“ zurück, unterschiedliches Tarifrecht beizubehalten.
Aus: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung
Ausgabe vom 1.6.2008



