Steuerungsgruppe schlägt hohe Hürde für letzte Fusionsabstimmung vor

 

Kiel/Schwerin/Greifswald. Die Steuerungsgruppe hat sich in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2008 in Hamburg darauf geeinigt, dass zwei Drittel aller Synodalen aus Mecklenburg, Nordelbien und Pommern der neuen Verfassung für die gemeinsame Kirche in der Schlussabstimmung im Jahr 2011 zustimmen sollen. Damit folgt sie einem Beschluss der mecklenburgischen Landessynode.

 

Der Vorsitzende der Steuerungsgruppe Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn kommentierte diese Entscheidung: „Ich freue mich. Wir machen damit auch unser Vertrauen in das Gelingen des Prozesses deutlich.“

 

Der Fusionsvertrag sieht bisher nur die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Synodalen aus den drei Kirchen vor. Weil mit der Zustimmung zur Verfassung die jetzigen Landeskirchen auch ihre Eigenständigkeit aufgeben, wurde diese Quote als zu gering bewertet.

 

Die Steuerungsgruppe wird diese Entscheidung der gemeinsamen Sitzung der Kirchenleitungen am 17. Dezember zur Übernahme in den Fusionsvertrag vorlegen.

 

Für eine stärkere Einbeziehung theologischer Kompetenz bei der Erarbeitung der gemeinsamen Verfassung sprach sich die Steuerungsgruppe auf Anregung der pommerschen Landessynode aus.

 

Die Steuerungsgruppe nahm auch Berichte aus den Untergruppen Finanzen, Stellenplan, Dienste und Werke sowie Verwaltung zur Kenntnis. (6.12.2008)