Pommersche Synode sieht positive Entwicklung in UEK-Mitgliedschaft
Züssow (rn). In der Auseinandersetzung um die Mitgliedschaft der geplanten Nordkirche in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) vertraut die pommersche Landessynode auf die Regelungen im Fusionsvertrag, "daß die Mitgliedschaft des pommerschen Kirchengebietes in der UEK unberührt bleibt.“
Zudem erinnert sie an den Beschluß der letzten Herbstsynode, in dem die Gemeinsame Kirchenleitung gebeten wurde, „nachdrücklich auf eine Doppelmitgliedschaft (UEK und VELKD) hineinzuwirken.“ Sie bat damals die Partnerkirchen, „keine Situation eintreten zu lassen, in der die historisch gewachsene Mitgliedschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Union Evangelischer Kirchen aufgegeben werden muß.“
Die Synode freut sich, daß nach einem Schreiben des Leitenden Bischofs der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), dem bayerischen Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, „keine grundsätzlichen oder verfassungsrechtlichen Probleme einer Doppelmitgliedschaft gesehen werden, sondern lediglich noch Zweckmäßigkeitserwägungen entgegenstehen.“
Bischof Friedrich hatte in einem Grußwort an die Landessynode am 14.4.2010 geschrieben: „Ich habe in der Vergangenheit mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass eine Doppelmitgliedschaft der Nordkirche in VELKD und UEK nicht sinnvoll ist. So sind etwa Mechanismen bei der Inkraftsetzung von Gesetzen und liturgischen Ordnungen in den beiden Zusammenschlüssen unterschiedlich und miteinander nicht kompatibel. Außerdem hat die UEK mehrfach erklärt, dass sie bestimmte Funktionen nur übergangsweise ausüben will, bis die EKD diese Aufgaben übernimmt.“
Die Synode vertraut darauf, daß bei dem Gespräch mit allen Beteiligten am 21. Mai 2010 in Wittenberg „gemeinsam tragfähige Lösungen gefunden werden." (18.4.2010)
Beschluß vom 18.4.2010:
Die Synode vertraut auf die Regelung im Fusionsvertrag, daß die Mitgliedschaft des pommerschen Kirchengebietes in der UEK unberührt bleibt. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den diesbezüglichen Beschluß der Synode vom 18.10.2009.
Wir begrüßen, daß die Frage der Mitgliedschaft in der UEK in einem Gespräch im Mai in Wittenberg zwischen den beteiligten Kirchen und den Kirchenbünden geklärt werden soll.
Wir danken dem Leitenden Bischof der VELKD, Herrn Dr. Friedrich, für seinen Brief.
Wir freuen uns, daß keine grundsätzlichen oder verfassungsrechtlichen Probleme in einer Doppelmitgliedschaft gesehen werden, sondern lediglich noch Zweckmäßigkeitserwägungen entgegenstehen.
Wir vertrauen darauf, daß hierfür gemeinsam tragfähige Lösungen gefunden werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsamen lutherischen Bekenntnisses und der Vereinbarung, daß in der zukünftigen Nordkirche VELKD-Recht einheitlich angewendet werden wird.
Beschluß vom 18.10.2009:
Synode dankt für den Bericht zur Nordkirche. Sie dankt den an dem Prozess Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitenden der Arbeitsstelle des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Norddeutschland und den Vielen, die sich in den Arbeitsgruppen engagieren.
Die Synode der Pommerschen Evangelischen Kirche hält unverändert an einer Vollmitgliedschaft in der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland fest. Die pommersche Synode bittet daher die gemeinsame Kirchenleitung, nachdrücklich auf eine Doppelmitgliedschaft (UEK und VELKD) hineinzuwirken. Sie bittet die Partnerkirchen, keine Situation eintreten zu lassen, in der die historisch gewachsene Mitgliedschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgegeben werden muss.
Die Synode möchte den Kirchengemeinden und Pfarrkonventen Mut machen, im Rahmen des Jahres der Begegnung die verschiedenen Möglichkeiten des Aufeinanderzugehens wahrzunehmen.
(18.4.2010)



