Erster Verfassungsentwurf für die Nordkirche liegt vor
Der Steuerungsgruppe für die Nordkirche wurde aus einer Arbeitsgruppe ein erster Entwurf für die neue Kirchenverfassung vorgelegt. Die Steuerungsgruppe und die gemeinsame Kirchenleitung werden sich im September mit dem Entwurf befassen. Es ist geplant, diesen den Mitgliedern der 1. Verfassunggebenden Synode in der zweiten Septemberhälfte zuzuleiten.
Die Struktur ähnele der nordelbischen Verfassung, in die mecklenburgische und pommersche Besonderheiten eingeflochten seien, sagte Nordelbiens Synodenpräsident Hans-Peter Strenge dem epd. Der Entwurf umfasst 131 Artikel auf knapp 70 Seiten. Die Juristen hätten sich um eine möglichst kurze und prägnante Verfassung bemüht, sagte der Jurist Strenge. Bei einigen Artikeln hätten sich jedoch die sprachgewandten Theologen durchgesetzt.
Der Landesbischof mit Sitz in Schwerin wird künftig die Nordkirche im öffentlichen Leben vertreten. Predigtstätte soll neben dem Schweriner Dom gleichberechtigt auch der Lübecker Dom sein. Das politische Gewicht des Landesbischofs zeigt sich unter anderem darin, dass er die drei Sprengelbischöfe in Schleswig, Hamburg und Greifswald im gemeinsamen Bischofsrat überstimmen kann. Die neue Verfassung sei etwas hierarchischer gestaltet als die ursprüngliche Verfassung für Nordelbien, sagte Strenge. Im Vergleich zu anderen deutschen Landeskirchen sei sie jedoch "super-demokratisch".
Es handele sich bei dem erarbeiteten Verfassungstext um eine Diskussionsgrundlage und nicht um ein fertiges Dokument, stellte Strenge klar. Die verfassunggebende Synode der Nordkirche tritt Ende Oktober 2010 in Travemünde zusammen, um dort den Text in einer ersten Lesung zu beschließen. Anschließend haben die Kirchenkreise und Gemeinden bis zu neun Monate lang Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Der Verfassungsentwurf, so Strenge, sei ohne tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten erarbeitet worden. Er rechne auch für die künftigen Beratungen nicht mit "unüberwindlichen Stolpersteinen".
Die heutigen Landeskirchen Mecklenburg und Pommern werden in der neuen Nordkirche jeweils einen der insgesamt 13 Kirchenkreise bilden. Die Größe der künftigen Kirchenkreissynoden (Kirchenparlamente) liegt zwischen 44 und 154. Die hohe Zahl soll in größeren Kirchenkreisen gewährleisten, dass jede Gemeinde vertreten ist. Die Landessynode soll 156 Mitglieder haben. Die Mehrheit der Synodalen müssen Ehrenamtliche sein. Die Vorsitzenden einer Kirchenkreissynode und der Landessynode werden künftig die Amtsbezeichnung "Präses" tragen, die sowohl die männliche als auch die weibliche Form einschließt und im Plural "Präsides" lautet.
Erstmals nach 33 Jahren wird es in Schleswig-Holstein wieder "Propsteien" geben, die mit Gründung der Nordelbischen Kirche 1977 abgeschafft wurden. Damit werden künftig die jetzigen Kirchenkreisbezirke der einzelnen Pröpste wie etwa Angeln, Oldenburg oder das Herzogtum Lauenburg bezeichnet, die aber keine eigenen Verwaltungsgremien haben. In Mecklenburg entsprechen diese Propsteien den heutigen Kirchenkreisen. Kompliziert wird es dadurch, dass die heutigen Propsteien in Mecklenburg später "Regionalverband" heißen sollen.
Vorherrschende Form der Kirchengemeinde wird auch künftig die Ortsgemeinde sein. Andere Gemeindeformen, in denen Kirchenmitglieder regelmäßig zusammen kommen, sind zulässig. Dazu zählen etwa Frauen- oder Jugendgemeinden der überregionalen kirchlichen Werke. Erstmals ist für die Kirchengemeinden im Norden der Entwurf für eine rechtlich verbindliche Gemeindeordnung erarbeitet worden.
Nach Beratung durch die Kirchenleitungen wird der Entwurf im Oktober veröffentlicht. (5.8.2010)




