Wesentliche Punkte des Vertrages sind noch ungeklärt

 

Güstrow (epd). Knapp zwei Wochen vor der geplanten Vertragsunterzeichnung über eine künftige evangelische "Nordkirche" sind offenbar wesentliche Punkte dazu noch nicht geklärt. Dazu gehörten der Standort für Kirchenamt und Landesbischof sowie Fragen, ob bei den Gehaltsverhandlungen für Angestellte auch Gewerkschaften mitreden sollen und wie die Angleichung der Besoldung von Pastoren und Kirchenbeamten erfolgen soll, sagte der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn am Sonnabend dem epd am Rande einer Anhörung in Güstrow.

 

Das Ergebnis sei nach wie vor offen, so von Maltzahn. Die mecklenburgische Kirchenleitung müsse noch entscheiden, ob der Vertrag unterschriftsreif sei oder nicht. Bislang ist geplant, dass die drei Kirchenleitungen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern den Vertrag am 5. Februar unterschreiben und die drei Synoden Ende März über ihn entscheiden. Die "Nordkirche" soll 2012 entstehen.

 

"Unser Ziel ist es, die Fusion auf den Weg zu bringen", betonte der Bischof. Es sei aber noch offen, "ob uns das tatsächlich auch gelingt". In der Anhörung hatte Maltzahn gesagt, dass derzeit Einigkeit darüber bestehe, dass die Besoldung bis 2020 ein einheitliches Niveau erreicht haben soll. Mecklenburg wolle sich dabei jedoch lieber an der Landes- statt an der Bundesbesoldung orientieren.

 

Den Angaben der Kirchenleitung zufolge waren in Mecklenburg 24 Einwände zum Entwurf des Fusionsvertrages aus Kirchenkreisen, Propsteien, Institutionen und von Einzelpersonen eingegangen. In allen Voten sei ein befürchteter Verlust regionaler Identität in einer vereinigten Großkirche herausgeklungen. In vier Fällen sei eine Kooperation statt einer Fusion gefordert worden. Die Kirchenleitung machte allerdings deutlich, dass dies von Nordelbien und Pommern nicht gewollt sei. In fünf Fällen sei eine Anhebung der Besoldung abgelehnt worden. (25.1.2009)

Copyright - epd