Staatsrechtler sieht kaum Chancen für geringere Zahlungen an Kirchen
Kiel (epd). Der Staatsrechtler Axel von Campenhausen schätzt die Chancen gering ein, die staatlichen Zahlungen des Landes Schleswig-Holstein an die Nordelbische Kirche zu kürzen. Die politische Umsetzung dieser Forderung sei äußerst schwierig, sagte Campenhausen dem epd. Das setze Änderungen des Staatskirchenvertrags voraus, der zwischen den schleswig-holsteinischen Kirchen und dem Land Schleswig-Holstein 1957 abgeschlossen wurde. Darin gebe es sogenannte Freundschaftsklauseln, wonach Korrekturen wie etwa Mittelkürzungen nicht einseitig vorgenommen werden, sondern nur in Einvernehmen erfolgen könnten.
Das Land Schleswig-Holstein will nach den Sommerferien offizielle Gespräche mit der Nordelbischen Kirche beginnen, um die Zuschüsse zu senken. So hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki eine Kürzung um bis zu 15 Prozent gefordert. Ursprünglich waren die staatlichen Zahlungen ein Ausgleich für den Entzug kirchlicher Güter während der Preußenzeit gewesen.
Heute seien die Zuschüsse jedoch keine «historische Altlast», sondern mit konkreten Aufgaben verbunden, argumentiert die Kirche. Dafür habe sie Verpflichtungen etwa im Bereich der Denkmalpflege oder der Kindertagesstätten übernommen. Schleswig-Holstein zahlt nach dem Kirchenstaatsvertrag von 1957 ähnlich wie andere Bundesländer rund elf Millionen Euro an die Nordelbische Kirche. Das katholische Erzbistum Hamburg erhält seit 2009 rund 200.000 Euro.
Die Forderung nach Kürzung der Staatsleistungen gebe es immer wieder, sagte Campenhausen. Gerade die FDP sei in diesem Punkt sehr unbequem, aber in den anderen Parteien gebe es dafür wenig Unterstützung. Die finanziellen Zuwendungen des Staates an die Kirchen trügen auch dazu bei, «dass wir religiösen Frieden haben», argumentierte der Rechtswissenschaftler und langjährige Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Der Staat könne kein Interesse daran haben, dass die Kirchen als eine «Säule des sozialen Friedens» und ein Träger von Bildung und Kultur zusammenbrechen. In diesen Bereichen erbrächten die Kirchen erhebliche Leistungen, die dem Staat sehr viel wert seien und die er andernfalls selbst erbringen müsste. Gerade die Staatskirchenverträge, die nach der deutschen Einheit in den neuen Bundesländern vereinbart wurden, zeigten, dass eine einvernehmliche Lösung möglich sei, sagte Campenhausen. (27.7.2010)



