Andreas von Maltzahn. Foto: Marion Wulf-Nixdorf

Die Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung im Gespräch mit Mecklenburgs Landesbischof Dr. Andres von Maltzahn über den Fusionsvertrag zur Nordkirche

 

Der Wortlaut des Fusionsvertrages zur Bildung einer Nordkirche, der den Synoden im März zur Abstimmung vorgelegt wird, steht nun fest. Dr. Andreas von Maltzahn war in die Verhandlungen neben seinem Amt als Landesbischof Mecklenburgs auch als Leiter der sogenannten Steuerungsgruppe eingebunden. Marion Wulf-Nixdorf und Tilman Baier wollten von ihm wissen, wie er das vorliegende Ergebnis und den Weg dahin wertet. Auch die beiden anderen beteiligten Bischöfe sollen demnächst zu Wort kommen.

 

Herr Landesbischof, warum haben Sie den Fusionsvertrag unterschrieben?

Die mecklenburgische Landessynode hat uns beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel der Bildung einer gemeinsamen evangelisch-lutherischen Kirche im Norden zu führen. In der Endphase der Verhandlungen hat es erhebliche Bewegung aufeinander zu gegeben. So wurde der jetzt vorliegende Fusionsvertrag in unserer Kirchenleitung mit 7:2 Stimmen angenommen.

Danach nun hat unsere Landessynode das entscheidende Wort. Ich selbst habe dem Vertrag zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass die Fusion uns darin stärken kann, unserem Auftrag gerecht zu werden, das Evangelium von Jesus Christus zu den Menschen zu bringen.

 

Was waren die besonderen Knackpunkte bei den Verhandlungen und wie sehen Sie im Rückblick den Weg bis hierher?

Viele wichtige Fragen haben uns beschäftigt – zuletzt die Themenkreise Arbeitsrecht, Besoldungsangleichung, Standorte und in alledem auch die Frage, in der neuen Kirche Möglichkeiten zu finden, sich mit ihr zu identifizieren. Wir haben auf dem Weg der Annäherung festgestellt, wie unterschiedlich wir in mancherlei Hinsicht geprägt sind.

Für einen echten Weg zueinander ist es wichtig, Fremdheiten nicht zu überspielen, sondern wahrzunehmen und verstehen zu lernen. Nach meinem Eindruck sind wir auf diesem Weg ein gutes Stück voran gekommen. Die gefundenen Kompromisse empfinde ich als partnerschaftlich. Sie verlangen allen Beteiligten einiges ab, berücksichtigen eben darin aber auch wesentliche Anliegen der jeweils anderen Partner.

 

Warum gibt es nun noch Veränderungen im Vertragstext und wie ist es dazu gekommen?

Der Vertragtext war ja noch nicht fertig. Wesentliche Fragen waren noch zu klären.

Für uns war wichtig, die Aufträge unserer Synode zu erfüllen, eine repräsentative Einrichtung in Schwerin anzusiedeln und im Blick auf die letzte Lesung der neuen Verfassung für ein Quorum zu sorgen, wie es auch sonst bei Verfassungsänderungen üblich ist.

Zugleich ging es uns darum, Sorgen zu wehren, die Stimme des Ostens würde in zukünftigen Entscheidungsprozessen zu wenig Gehör finden. Wir haben daher vorgeschlagen, bei der Besetzung der Kirchenleitung nicht nach der Zahl der Gemeindeglieder, sondern nach der Wohnbevölkerung zu gehen und so die Kirchenleitungsmandate aus Mecklenburg und Pommern von drei auf fünf von siebzehn zu erhöhen.

Für die nordelbische Kirchenleitung spielten die Kosten für den Neubau des in Lübeck geplanten Kirchenamtes angesichts ihrer Synodenbeschlüsse und der aufziehenden Wirtschafskrise eine stärkere Rolle als zu Anfang.

Ich bin froh, dass unsere Partner unsere Bedürfnisse verstanden und sich kompromissbereit gezeigt haben. Der Verzicht auf die geplante Wahl des nordelbischen Landesbischofs in diesem Jahr zugunsten der Wahl des Landebischofs durch die neue Synode 2012 ist für Nordelbien ein großer, auch schmerzhafter Schritt, den ich voller Respekt sehe.

 

Was wurde in diesen Fragen konkret vereinbart?

Das Kirchenamt erhält seinen Sitz in Kiel. Kosten in zweistelliger Millionenhöhe werden dadurch vermieden. Der Landesbischof wird seinen Sitz in Schwerin haben. Dies gilt auch für die Bischofskanzlei und eine größere Außenstelle des Kirchenamtes.

Den Mitarbeitenden des Oberkirchenrates unterhalb der Ebene der Referenten wird hier eine Tätigkeit angeboten, die ihrer bisherigen adäquat ist. Der neue Landesbischof wird 2012 von der neuen Synode gewählt. Zählt man die Bischöfe mit, wird der Osten in der neuen siebzehnköpfigen Kirchenleitung von fünf Personen vertreten.

Bei der dritten Lesung der Verfassung bedarf es der Zustimmung von jeweils zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder jeder Landessynode. Diese Ergebnisse haben uns in den Fragen Besoldungsanpassung und Arbeitsrecht kompromissbereiter werden lassen.

 

Stichwort Gehälter und Besoldung: Was ist der Vorteil der nun geschaffenen Regelung?

In der gemeinsamen Kirche im Norden werden lineare Besoldungsanpassungen der Bundesbesoldung nicht automatisch übernommen. Es bedarf dazu jedes Mal einer kirchengesetzlichen Regelung, also eines Synodenbeschlusses, der die finanziellen Möglichkeiten der Kirche zu prüfen hat.

Nach erfolgter Anpassung 2020 soll ein neues Besoldungsrecht geschaffen werden, das auch die allgemeine Einkommensentwicklung und die Notwendigkeit berücksichtigt, in allen Regionen der gemeinsamen Kirche eine pastorale Grundversorgung zu gewährleisten. Auch wenn wir heute die Synodalen von 2020 dazu nicht zwingend verpflichten können – der Auftrag, ein neues Besoldungsrecht zu schaffen, ist in der Welt.

Manche waren irritiert, dass im Fusionsvertrag nur die Angleichung der Besoldungen geregelt ist und nicht auch die der Gehälter. Dies hat seinen sachlichen Grund darin, dass wir auszuhandelnden Regelungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht vorgreifen können. Ich gehe aber davon aus, dass die Mitarbeitenden im privat-rechtlichen Dienstverhältnis deutlich eher das Einkommensniveau ihrer nordelbischen Kolleginnen und Kollegen erreichen werden als die verbeamteten.

 

Warum halten Mecklenburg und Pommern am Dritten Weg fest?

Wir glauben, dass dieser Weg dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht besser entspricht. Allerdings erfolgt nach 6 Jahren eine Evaluation. Perspektivisch müssen wir auf ein einheitliches Arbeitsrecht zugehen.

 

Welche geistlichen Gesichtspunkte sprechen für die geplante Nordkirche?

Es gibt keine „Theologie der Nordkirche“, ebenso wenig wie es eine „Theologie der mecklenburgischen Landeskirche“ gibt und geben kann.

Aber wenn Sie nach geistlichen Gesichtspunkten fragen: Kirche ist niemals Selbstzweck. Sie hat einen Auftrag, dem sie gerecht werden soll. Christus hat uns Menschen gelehrt, uns nicht um unsere Selbsterhaltung zu sorgen, sondern uns hinzugeben an Gott und den Nächsten.

Angewandt auf kirchliche Strukturen heißt das für mich: Vor allem geht es darum, mit aller Energie das Evangelium zu den Menschen zu bringen. 80 Prozent Konfessionslose in Mecklenburg sind die Herausforderung, der wir uns zu stellen haben.

 

Was macht Ihnen Sorge, wenn Sie an Mecklenburg innerhalb der Nordkirche denken? Was hat Mecklenburg zu verlieren, was aber auch zu gewinnen in der größeren Kirche?

Ich nehme wahr, dass andere von der Sorge umgetrieben werden, wir Mecklenburger könnten untergehen in einer größeren, anders geprägten Kirche. Wenn sich die Synoden mit den erforderlichen Mehrheiten für die Fusion entscheiden, bedeutet das den Verlust unserer Selbständigkeit als Landeskirche. Das schmerzt auch mich, weil ich dieser Kirche außerordentlich viel zu verdanken habe, weil sie meine Heimat ist.

Andererseits glaube ich nicht, dass wir als Mecklenburger in der gemeinsamen Kirche untergehen werden. Die weitgehenden Selbstbestimmungsrechte der Kirchenkreise werden uns helfen, das weiter miteinander zu leben, was uns wichtig ist. Der Sitz des Landesbischofs in Schwerin und die erhöhte Repräsentanz in der Kirchenleitung werden Mecklenburg auch in Zukunft Gesicht und Stimme geben.

Was wir gewinnen können? Kurz gesagt: ein Stellenniveau, das uns erlaubt, länger in der Fläche präsent und damit den Menschen nahe zu sein, neue Anstöße durch starke Dienste und Werke, die Chance, neue Schwerpunkte zu setzen, um Mitarbeitende zu entlasten und die Weichen für die Zukunft kirchlicher Arbeit richtig zu stellen.

Bei aller Emotionalität der Auseinandersetzung – für unser zukünftiges Miteinander wird wichtig sein, uns trotz unterschiedlicher Auffassungen gegenseitig zuzugestehen, dass wir das Beste für das kirchliche Leben in Mecklenburg bewirken wollen.

 

Was hat Mecklenburg einzubringen in der neuen Kirche in Norddeutschland und was davon wird es einbringen können?

Die Vertrautheit untereinander, trotz aller Unzulänglichkeit der Institution ein hohes Maß an Verbundenheit mit unserer Kirche – das sind Schätze, die es nicht nur zu bewahren, sondern auch zu teilen gilt. Dazu kommen unsere Erfahrungen als Christen und Kirche in einer weithin gottvergessenen Gesellschaft.

Ich bin zuversichtlich, dass auf lange Sicht auch andere mecklenburgische Besonderheiten in der gemeinsamen Kirche Schule machen werden: zum Beispiel die Zusammenarbeit auf der Ebene der Propsteien, der solidarische Finanzausgleich zwischen Kirchgemeinden, die Gemeinschaft der Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst, die sich auch in einem Stellenschlüssel ausdrückt, der eine reine Pastorenkirche verhindert.

 

Welche Aufgaben soll der Landesbischof der Nordkirche wahrnehmen und welche die Sprengelbischöfe?

Bischöfe im Sprengel und Landesbischof haben manch ähnliche Aufgaben: geistliche Leitung und Integration, Ordination und Visitation, Weihe von Kirchen und Kapellen, Seelsorge an Pastorinnen und Pastoren. Die Bischöfe im Sprengel haben die Dienstaufsicht für die Pröpste bzw. Superintendenten, während dem Landesbischof insbesondere der Vorsitz in der KL, die rechtliche Vertretung der Landeskirche, die Mitwirkung in Gremien kirchlicher Dienste und Werke und insgesamt die geistliche Leitung der gemeinsamen Kirche obliegt.

 

In welchem Verhältnis steht das Landeskirchenamt in Kiel zu den Kirchenkreisverwaltungen in Schwerin und Greifswald und ihren Außenstellen?

Das Landeskirchenamt regt Beschlüsse der Kirchenleitung an und führt sie aus. Es erlässt Verwaltungsvorschriften, erteilt kirchenaufsichtliche Genehmigungen und führt die Aufsicht gegenüber den Kirchenkreisen und Kirchgemeinden sowie landeskirchlichen Diensten und Werken. Die Kirchenkreisverwaltungen nehmen ihre Verwaltungs- und Servicefunktionen für den Kirchenkreis und die Kirchgemeinden wahr sowie Aufsichtsfunktionen, die ihnen per Kirchengesetz vom LKA übertragen werden.

 

Was heißt das alles für die Mitarbeiterschaft in den Verwaltungen und im Verkündigungsdienst auf bisheriger Kirchenkreisebene (AST usw.)?

Es bleibt dabei: Es wird keine betriebsbedingte Kündigung aus Anlass der Fusion geben.

Angestellte der bisherigen Kirchenkreise unserer Landeskirche werden Angestellte des zukünftigen Kirchenkreises Mecklenburg und wahren dabei erworbene Anwartschaften. Unabhängig von der möglichen Fusion wird in den zuständigen Gremien und mit den betreffenden Mitarbeitenden diskutiert, wie die Mitarbeitenden der AST in ihrer Arbeit noch näher an die Ebenen der Gemeinden herangeführt werden können.

 

Was haben die Gemeinden von alledem?

Die vorhandenen Stellen werden länger Bestand haben. Starke Dienste und Werke werden wichtige Anstöße für das Gemeindeleben geben - so wie beispielsweise das Gottesdienstinstitut mit seinen Projekten Impulse für die Beteiligung von Gemeindegliedern an der Gestaltung von Gottesdiensten setzt. Die mecklenburgische Synode wird ab 2012 voraussichtlich darüber entscheiden können, ob zusätzliche finanzielle Mittel für eine bessere Ausstattung der Kirchgemeinden oder neue Projektstellen eingesetzt werden sollen. Wenn wir uns ein Beispiel an nordelbischen oder pommerschen Verwaltungsabläufen nehmen wollen, sind auch weniger Genehmigungsvorbehalte denkbar. Durch das Zentrum für die Arbeit mit Konfessionslosen erwarte ich mir auch wichtige Impulse, die uns helfen können, eine noch immer mancherorts anzutreffende Binnenorientierung und Selbstgenügsamkeit zu überwinden.

 

Wie ist es zu dem Namen gekommen – und wie finden das die anderen norddeutschen Kirchen, also die Bremer, Hannoveraner, Oldenburger usw?

Die Bezeichnungen des Fusionsvertrags sind noch nicht endgültig. Das gilt auch für den Namen der gemeinsamen Kirche. Bislang sind mir keine Beschwerden anderer norddeutschen Kirchen bekannt.

 

Wird die Nordkirche kommen?

So Gott will, wird sie kommen.

 

Aus: Mecklenburgische und Pommersche Kirchenzeitung

Ausgabe vom 22.2.2009